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Tarifverhandlungen in Nordrhein-Westfalen und BW Mehr Geld für Beschäftigte und Azubis

Lohn und Gehalt Foto: Adobe Stock - Stockfotos-MG

Die Tarifverhandlungen in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg konnten abgeschlossen werden. Was dabei bei der Entlohnung von Beschäftigten und Azubis konkret herauskam.

Die Tarifverhandlungen in Nordrhein-Westfalen (NRW) und Baden-Württemberg (BW) sind durch. Heraus kamen bessere Konditionen für Beschäftigte wie auch Auszubildende.

Einigung bei den Lohn- und Gehaltstarifverträgen in NRW

In NRW waren beteiligt: Die Arbeitgeberverbände Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen (VVWL), der Verband Spedition und Logistik Nordrhein-Westfalen (VSL), der Arbeitgeberverband für das Verkehrs- und Transportgewerbe im Bergischen Land sowie die Gewerkschaft Verdi. Die Einigung umfasst bei den Lohn- und Gehaltstarifverträgen Vergütungssteigerungen nach folgender Staffel:

  • 1. Oktober 2024: 5,7 Prozent
  • 1. Oktober 2025: 4,3 Prozent, mindestens jedoch 120 Euro
  • 1. Oktober 2026: 4,0 Prozent, mindestens jedoch 120 Euro

Die Vergütung der Auszubildenden steigt ab dem 1. Oktober 2024 im ersten Ausbildungsjahr auf 1.000 Euro brutto, im zweiten Ausbildungsjahr auf 1.100 Euro brutto und im dritten Ausbildungsjahr auf 1.200 Euro brutto.

Höhere Ausbildungsvergütung

Auszubildende als Berufskraftfahrer erhalten ab dem 1. Oktober 2024 im dritten Ausbildungsjahr nach Erwerb der Fahrerlaubnisklasse CE eine monatliche Vergütung von 1.350 Euro brutto. Am 1. Oktober 2025 steigt die Ausbildungsvergütung jeweils um 70 Euro brutto. Ab dem 1. Oktober 2026 steigt die Ausbildungsvergütung jeweils um weitere 70 Euro. Die Laufzeit der Lohn- und Gehaltstarifverträge endet am 28. Februar 2027.

Urlaubsgeld in Höhe eines Monatsgehalts in fünf Stufen

In den Manteltarifverträgen wird ein Urlaubsgeld in Höhe eines Monatsgehalts in fünf Stufen bis zum Jahr 2028 eingeführt. Die Zuschläge für Mehrarbeit werden zukünftig auch für Teilzeitkräfte bei Überschreitung der individuellen Arbeitszeit in Höhe von 25 Prozent gezahlt. Darüber hinaus steigen die Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit ab 2026 auf 75 Prozent beziehungsweise 125 Prozent. Nachtzuschläge werden ab dem 1. Januar 2025 für den Zeitraum zwischen 22 Uhr und 6 Uhr in Höhe von 25 Prozent gezahlt.

Anpassung der Urlaubsregelung vereinbart

Die Tarifparteien haben darüber hinaus eine Anpassung der Urlaubsregelung vereinbart. Zukünftig erhalten Tarifbeschäftigte im ersten Jahr der Beschäftigung 28 Urlaubstage, ab dem zweiten Beschäftigungsjahr 29 Urlaubstage und ab dem siebten Beschäftigungsjahr 30 Urlaubstage. Die Manteltarifverträge sind erstmals zum 31. Dezember 2030 kündbar. Die Erklärungsfrist beträgt drei Wochen. Eine Erklärungsfrist wird bei Abschluss des Tarifvertrags im Verhandlungsergebnis vereinbart. Innerhalb der Frist kann das Tarifergebnis angenommen oder abgelehnt oder gegebenfalls die Frist verlängert werden.

Einigung auch in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg ist es dem Arbeitgeberverband Spedition und Logistik (AVSL) und Verdi gelungen, sich in der vierten Tarifrunde zu einigen. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 25 Monate.

210 Euro mehr rückwirkend zum 1. April 2024

Demnach steigen die Tarifentgelte für alle Mitarbeitenden, unabhängig von der Entgeltgruppe, rückwirkend zum 1. April 2024 um den Sockelbetrag von 210 Euro. Zum 1. April 2025 steigen die Löhne und Gehälter um weitere 3,0 Prozent. Weiter ist für die gewerblichen Arbeitnehmer eine Erhöhung der Betriebszugehörigkeitszulage von jeweils 40 Euro nach drei und nach sechs Jahren Betriebszugehörigkeit vereinbart worden – dies aber erst zum 1. April 2025. Die Vergütung der Auszubildenden steigt zum 1. September 2024 und zum 1. September 2025 um jeweils 50 Euro.

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