Mindestlohn Hessisches Gewerbe macht Front gegen Dumping

Stückgut, Geld, 8,50 Euro, Mindestlohn Foto: Thomas Küppers, Ilona Jüngst, Montage: Mannchen

Der Fachverband Güterkraftverkehr und Logistik Hessen baut darauf, dass in Zusammenhang mit dem Mindestlohn einheitliche Spielregeln gelten, die zu mehr Fairness führen. Dazu hat er eine Resolution verabschiedet, die sieben Punkte umfasst.

Das hessische Transportgewerbe macht Front gegen Lohn- und Sozialdumping. "Es ist nicht länger hinnehmbar, dass in Deutschland Flotten aus Mittel- und Osteuropa dauerhaft an Häfen, Logistikstandorten und Kombiterminals mit Personal zu niedrigen Lohn- und Sozialkostenstandards stationiert werden", erklärt der Fachverband Güterkraftverkehr und Logistik Hessen.

"Reparaturen am Mindestlohngesetz notwendig"

Er baut darauf, dass in Zusammenhang mit dem Mindestlohn einheitliche Spielregeln geschaffen werden, die Sozialdumping einen Riegel vorschieben. "Dazu sind jedoch noch einige Reparaturen am Mindestlohngesetz und an den Verordnungen notwendig", erklärt der Verband. Er hat eine entsprechende Resolution verabschiedet, die sieben Punkte umfasst. An erster Stelle steht die Forderung nach einem elektronischen Kontroll- und Meldesystem, das den Einsatz gebietsfremder Fahrzeuge und Fahrer wirksam den Mindestlohnbestimmungen unterwerfe, wie es heißt. "Sofern Fuhrparks quasi in Deutschland niedergelassen sind, müssen diese nach dem Steuer- und Sozialrecht der Bundesrepublik Deutschland behandelt werden."

Auch den Urverlader in die Pflicht nehmen

Darüber hinaus macht sich der Verband für Korrekturen bei der Auftraggeberhaftung stark. Unternehmen dürften nur für die unmittelbar von ihnen beauftragten Firmen haftbar gemacht werden, eine Ausweitung auf weitere Dienstleister sei nicht sachgerecht. Auch verlangt der Verband eine Klarstellung durch den Gesetzgeber, inwieweit auch die Verlader dieser Haftung unterliegen. Ein Umwälzen nur auf Transport- und Logistikdienstleister hält er für wenig sinnvoll.

Die hessischen Unternehmen halten außerdem die Einkommensgrenzen, ab der die Arbeitszeiten aufgezeichnet werden müssen, für zu hoch. Bei diesem Punkt hat das Bundesarbeitsministerium bereits Entgegenkommen signalisiert, indem es plant die Grenze von 2.958 auf 2.000 Euro brutto abzusenken.

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