Die Bundesregierung will den Straßengüterverkehr elektrifizieren. Doch während die Industrie von einem stark ermäßigten Stromsteuersatz profitiert, müssen Logistikunternehmen das 41-Fache zahlen. Der DSLV fordert deshalb eine Entlastung für alle Verbraucher – und macht Druck auf den Bundeshaushalt 2027.
DSLV-Forderung: Stromsteuer senken
Wer 50 schwere Elektro-Lkw betreibt, zahlt nach Berechnungen des DSLV allein bei der Stromsteuer rund 120.000 Euro mehr im Jahr als ein Unternehmen, für das der europäische Mindeststeuersatz gilt. Und das, obwohl die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundlichere Antriebe vorantreiben will. Für den DSLV Bundesverband Spedition und Logistik passt das nicht zusammen. Der Verband fordert deshalb, die Stromsteuer für sämtliche gewerblichen und privaten Verbraucher auf das europäische Mindestniveau zu senken. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil soll die finanziellen Voraussetzungen dafür bereits im Bundeshaushalt 2027 schaffen. Rückendeckung sieht der Verband in jüngsten Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz und der Ministerpräsidentenkonferenz. Schließlich hatten Union und SPD eine entsprechende Entlastung bereits im Koalitionsvertrag zugesagt.
Logistik zahlt das 41-Fache an Stromsteuer
Der Unterschied ist erheblich: Während begünstigte Unternehmen der Stahl- und Chemieindustrie lediglich 0,05 Cent Stromsteuer je Kilowattstunde zahlen, werden Logistikdienstleister nach Darstellung des DSLV grundsätzlich mit dem Regelsatz von 2,05 Cent belastet. Das entspricht dem 41-Fachen. DSLV-Präsident Axel Plaß hält diese Ungleichbehandlung angesichts des wachsenden Strombedarfs der Branche für nicht mehr zeitgemäß. Denn der Stromverbrauch der Logistik dürfte in den kommenden Jahren kräftig steigen. Nicht nur Elektro-Lkw benötigen Energie. Auch automatisierte Lager, digitale Systeme, KI-Anwendungen und Wärmepumpen in Logistikimmobilien treiben den Bedarf nach oben. Nach Berechnungen des Instituts für Kraftfahrzeuge (ika) der RWTH Aachen könnte der Strombedarf des Logistiksektors bis 2045 auf mehr als das Achtfache des heutigen Verbrauchs anwachsen. Bereits 2035 werde die Logistik in Deutschland voraussichtlich mehr Strom benötigen als die Stahl- und Chemieindustrie zusammen, argumentiert Plaß.
50 Elektro-Lkw: 120.000 Euro Steuerunterschied
Wie stark sich die unterschiedlichen Steuersätze auswirken, verdeutlicht der DSLV mit einer Beispielrechnung. Ein schwerer batterieelektrischer Lkw verbraucht bei einer jährlichen Fahrleistung von 100.000 Kilometern demnach rund 120 Megawattstunden Strom. Bei 50 Fahrzeugen summiert sich der Bedarf auf sechs Millionen Kilowattstunden im Jahr.
Die Stromsteuer macht dabei einen erheblichen Unterschied:
- Regelsatz: 2,05 Cent je Kilowattstunde – das entspricht 123.000 Euro im Jahr.
- Europäischer Mindeststeuersatz: 0,05 Cent je Kilowattstunde – das entspricht 3.000 Euro im Jahr.
- Differenz: 120.000 Euro jährlich für dieselbe Strommenge.
Für eine Spedition mit größerer E-Lkw-Flotte kann die Stromsteuer damit zu einem relevanten Kostenfaktor werden. Die Rechnung bezieht sich ausschließlich auf die Steuer. Strombeschaffung, Netzentgelte, Ladeinfrastruktur und weitere Kosten sind darin nicht berücksichtigt.
Auch bei Kühllagern zahlen Logistiker drauf
Die Belastung trifft nicht nur den Straßengüterverkehr. Auch Logistikimmobilien mit hohem Energiebedarf sind betroffen. Besonders deutlich wird das bei Kühl- und Tiefkühllagern, die rund um die Uhr Strom benötigen. Nach Darstellung des DSLV hängt die steuerliche Belastung dabei auch davon ab, wer die Immobilie betreibt. Während ein begünstigtes Industrieunternehmen den reduzierten Stromsteuersatz nutzen kann, zahlt ein Logistikdienstleister für vergleichbare Tätigkeiten grundsätzlich den höheren Regelsatz. Der Verband sieht darin eine Wettbewerbsverzerrung, die mit dem steigenden Elektrifizierungsgrad der Branche zunehmend ins Gewicht fällt. Hinzu kommt: Lagerung, Umschlag und Transport sind Bestandteile nahezu jeder Lieferkette. Höhere Energiekosten in der Logistik können deshalb auch die Kosten für Industrie, Handel und letztlich Verbraucher beeinflussen.
DSLV setzt Bundesregierung unter Druck
Politisch sieht der DSLV nun den Bundeshaushalt 2027 als entscheidenden Prüfstein. Die jüngste Steuerschätzung zeige, dass zusätzliche Haushaltsmittel verfügbar seien, argumentiert der Verband. Den Verweis des Bundesfinanzministeriums auf fehlende finanzielle Spielräume lässt Plaß deshalb nicht gelten. „Ob die Stromsteuer für alle Stromverbraucher gesenkt wird, ist damit weniger eine Frage der Finanzierbarkeit als der politischen Prioritätensetzung“, erklärt der DSLV-Präsident. Die Bundesregierung müsse zeigen, ob sie ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag tatsächlich einlöst.
Politik darf nicht nur die Elektrifizierung der Logistik fordern
Dabei geht es dem Verband nicht allein um eine kurzfristige Entlastung. Mit der fortschreitenden Elektrifizierung des Güterverkehrs und der Logistikimmobilien dürfte die Stromsteuer für die Branche langfristig an Bedeutung gewinnen. Je mehr Diesel-Lkw durch batterieelektrische Fahrzeuge ersetzt werden, desto stärker schlagen die unterschiedlichen steuerlichen Rahmenbedingungen auf die Betriebskosten durch. Für den DSLV ist die Schlussfolgerung klar: Wer die Elektrifizierung der Logistik politisch fordert, sollte sie nicht gleichzeitig durch eine höhere Stromsteuer verteuern.
In Kürze: die Key Facts
- Forderung: Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik verlangt eine Senkung der Stromsteuer für alle Verbraucher auf das europäische Mindestniveau.
- Anlass: Die Bundesregierung soll die im Koalitionsvertrag zugesagte Entlastung umsetzen.
- Zeitplan: Der DSLV fordert, die Voraussetzungen bereits im Bundeshaushalt 2027 zu schaffen.
- Stromsteuer-Regelsatz: 2,05 Cent je Kilowattstunde.
- Begünstigter Steuersatz: 0,05 Cent je Kilowattstunde für entsprechend privilegierte Unternehmen.
- Steuerunterschied: Der Regelsatz liegt beim 41-Fachen des begünstigten Satzes.
- Strombedarf eines E-Lkw: Laut DSLV rund 120 Megawattstunden jährlich bei 100.000 Kilometern Fahrleistung.
- Beispielflotte: 50 schwere batterieelektrische Lkw verbrauchen zusammen rund sechs Millionen Kilowattstunden jährlich.
- Stromsteuer für 50 E-Lkw zum Regelsatz: 123.000 Euro pro Jahr.
- Stromsteuer zum Mindeststeuersatz: 3.000 Euro pro Jahr.
- Zusätzliche Steuerbelastung: 120.000 Euro jährlich gegenüber dem Mindeststeuersatz.
- Strombedarf der Logistik: Nach einer vom DSLV zitierten Berechnung des ika der RWTH Aachen könnte er bis 2045 auf mehr als das Achtfache des heutigen Verbrauchs steigen.
- Prognose für 2035: Laut DSLV könnte die Logistik dann mehr Strom benötigen als Stahl- und Chemieindustrie zusammen.
- Weitere betroffene Bereiche: Kühl- und Tiefkühllager, automatisierte Lagertechnik, Digitalisierung, KI-Anwendungen und Wärmepumpen.
- Position des DSLV: Präsident Axel Plaß sieht die Umsetzung der Stromsteuersenkung vor allem als Frage politischer Prioritäten.
Fazit
Stromsteuer: Die Elektrifizierung darf nicht zur Steuerfalle werden
Die Rechnung des DSLV macht deutlich, warum die Stromsteuer für Speditionen zunehmend zum Thema wird. Bei 50 schweren Elektro-Lkw summiert sich der Unterschied zwischen Regel- und Mindeststeuersatz auf 120.000 Euro jährlich. Geld, das für den wirtschaftlichen Betrieb einer elektrischen Flotte durchaus relevant sein kann. Besonders schwer zu vermitteln ist die unterschiedliche Behandlung von Industrie und Logistik. Schließlich sollen beide ihre Prozesse elektrifizieren und Emissionen reduzieren. Allerdings ist eine Stromsteuersenkung allein noch keine Garantie für wirtschaftliche E-Lkw. Entscheidend bleiben vor allem die gesamten Energiekosten, die Ladeinfrastruktur und die Fahrzeugauslastung. Dennoch steht die Bundesregierung vor einer berechtigten Frage: Warum soll ausgerechnet die Branche, die den Güterverkehr elektrifizieren soll, beim Strom steuerlich schlechtergestellt bleiben als große Teile der Industrie?







