Die Eurovignette verliert weiter an Bedeutung im europäischen Straßengüterverkehr. Mit der Einführung einer kilometerabhängigen Lkw-Maut steigen die Niederlande zum 1. Juli 2026 aus dem gemeinsamen Vignetten-System aus. Für international tätige Speditionen steht dieser Schritt exemplarisch für eine Entwicklung, die sich seit Jahren abzeichnet: In vielen europäischen Staaten werden zeitabhängige Vignetten zunehmend durch streckenabhängige Mautsysteme ersetzt. Die Eurovignette entstand Mitte der 1990er-Jahre als gemeinsames Mautsystem mehrerer europäischer Staaten. Grundlage auf EU-Ebene ist die Richtlinie 1999/62/EG. Sie legt fest, unter welchen Bedingungen Mitgliedstaaten Gebühren für schwere Nutzfahrzeuge erheben dürfen.
Eurovignette verliert Bedeutung
Das System basiert auf einer pauschalen Nutzungsgebühr. Transportunternehmen erwerben eine Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahresvignette und dürfen damit das Autobahnnetz der beteiligten Staaten innerhalb dieses Zeitraums nutzen. Die Höhe der Gebühr richtet sich unter anderem nach Achszahl und Emissionsklasse des Fahrzeugs, nicht jedoch nach der tatsächlich gefahrenen Strecke. Ursprünglich beteiligten sich Belgien, Dänemark, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande und Schweden an der Eurovignette. Ziel war eine vergleichsweise einfache Mautlösung für den internationalen Straßengüterverkehr. Mit der Einführung nationaler Mautsysteme hat sich dieses Modell jedoch schrittweise aufgelöst.

„Mit dem Umstieg auf eine streckenabhängige Maut werden Transporte in die Niederlande tendenziell teurer“ Prof. Dr. Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL)
Nationale Systeme setzen sich durch
Deutschland führte 2005 eine streckenabhängige Lkw-Maut ein, Belgien folgte 2016 mit einem satellitengestützten System. Dänemark ersetzte die Eurovignette Anfang 2025 durch eine kilometerabhängige Lkw-Maut. Mit dem geplanten Ausstieg der Niederlande verliert die Eurovignette einen weiteren wichtigen Anwendungsstaat. Perspektivisch verbleiben damit voraussichtlich nur noch Luxemburg und Schweden im System. Für Speditionen, die regelmäßig durch die Niederlande fahren, entfällt damit künftig die bisherige zeitabhängige Vignette. Stattdessen müssen Fahrzeuge in ein kilometerabhängiges Mautsystem eingebunden werden.
EU stärkt streckenabhängige Gebühren
Auch die europäische Verkehrspolitik bewegt sich in diese Richtung. Mit der Reform der Eurovignetten-Richtlinie durch die Richtlinie (EU) 2022/362 hat die Europäische Union den Rahmen für Straßenbenutzungsgebühren für schwere Nutzfahrzeuge überarbeitet. Die Reform zielt darauf ab, Gebühren stärker an der tatsächlichen Nutzung der Infrastruktur sowie an den Emissionen der Fahrzeuge auszurichten. Zeitabhängige Vignetten berücksichtigen weder Fahrleistung noch Infrastrukturverschleiß in gleicher Weise wie kilometerabhängige Systeme. Fahrzeuge mit hoher Laufleistung zahlen bei Vignettenmodellen im Verhältnis weniger als solche, die das Straßennetz nur gelegentlich nutzen.
Neue Lkw-Maut in den Niederlanden
Viele Mitgliedstaaten setzen daher zunehmend auf streckenabhängige Mautsysteme. Gleichzeitig gewinnen emissionsabhängige Komponenten an Bedeutung, etwa über CO₂-differenzierte Mautsätze. Vor diesem Hintergrund führen auch die Niederlande eine neue Lkw-Maut ein. Mit der sogenannten „Vrachtwagenheffing“ (niederländische Lkw-Maut) wird ab dem 1. Juli 2026 eine kilometerabhängige Gebühr für schwere Nutzfahrzeuge erhoben. Betroffen sind Fahrzeuge der Kategorien N2 und N3, also Nutzfahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen. Während die Klasse N2 Fahrzeuge bis 12 Tonnen umfasst, bezeichnet N3 schwere Lkw über 12 Tonnen.
Auswirkungen auf Speditionen
Die Maut wird pro gefahrenem Kilometer berechnet und berücksichtigt unter anderem Gewicht und Emissionsklasse des Fahrzeugs. Sie gilt auf Autobahnen sowie auf Teilen des übergeordneten Straßennetzes. Mit dem Start des neuen Systems entfällt zugleich die Eurovignette für Fahrten durch die Niederlande. Für internationale Speditionen bedeutet dies eine Umstellung der bisherigen Mautpraxis. Fahrzeuge müssen künftig in das niederländische Mautsystem integriert werden, etwa über Bordgeräte oder autorisierte Mautdienstleister, die die Abrechnung über mehrere nationale Mautsysteme hinweg bündeln.
Kosten und technische Anforderungen
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) erwartet zudem spürbare Auswirkungen auf Kosten und Abläufe. „Mit dem Umstieg auf eine streckenabhängige Maut dürften Transporte in die Niederlande ab einem bestimmten Volumen teurer werden“, sagt Prof. Dr. Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher des BGL. Gleichzeitig rechnet der Verband mit Anlaufschwierigkeiten, wie sie bei der Einführung neuer Mautsysteme bereits in anderen Ländern aufgetreten sind, etwa durch technische Probleme oder Bedienfehler. Zudem weist Engelhardt darauf hin, dass Transportunternehmen bei der Auswahl von Mautdienstleistern darauf achten müssen, dass diese im niederländischen Mautsystem zugelassen sind und dort die Abrechnung tatsächlich durchführen können.
Mehr Koordinationsaufwand im Verkehr
Die niederländische Maut wird elektronisch erfasst. Die gefahrenen Kilometer werden über Bordgeräte aufgezeichnet, die im Fahrzeug installiert sein und dauerhaft aktiv betrieben werden müssen. Für Transportunternehmen bedeutet das, ihre Flotten rechtzeitig technisch auszurüsten und Verträge mit Mautdienstleistern abzuschließen, die im niederländischen System zugelassen sind. Für die Disposition und Kalkulation verändert sich damit auch die Kostenstruktur. Während die Eurovignette unabhängig von der Fahrleistung galt, hängen die Mautkosten künftig direkt von den gefahrenen Kilometern sowie von Fahrzeuggewicht und Emissionsklasse ab. Speditionen müssen die Mautsätze daher künftig stärker in Routenplanung und Angebotskalkulation einbeziehen.
Interoperabilität gewinnt an Gewicht
Mit der zunehmenden Zahl nationaler Mautsysteme wächst zugleich der Koordinationsaufwand für international tätige Transportunternehmen. Unterschiedliche Verträge, Abrechnungsmodelle und technische Systeme erhöhen den administrativen Aufwand im grenzüberschreitenden Verkehr. Um die Nutzung verschiedener Systeme zu vereinfachen, arbeitet die Europäische Union an einer stärkeren technischen Vernetzung der Mautsysteme. Grundlage dafür ist die Richtlinie (EU) 2019/520 über den European Electronic Toll Service (EETS). Der EETS soll es Transportunternehmen ermöglichen, mehrere nationale Mautsysteme über einen Anbieter und möglichst eine Bordausrüstung abzuwickeln. „Theoretisch könnte EETS eine einheitliche Lösung sein, mit der sich die Mautabrechnung über mehrere Länder hinweg bündeln lässt“, sagt Engelhardt. In der Praxis müssten Unternehmen jedoch weiterhin mit verschiedenen Anbietern arbeiten, die jeweils in den befahrenen Ländern zugelassen sind. Der Ausstieg der Niederlande aus der Eurovignette zeigt damit exemplarisch, wie sich der europäische Mautmarkt verändert. Während zeitabhängige Vignetten lange als pragmatische Lösung galten, rücken heute kilometer- und emissionsabhängige Gebühren sowie interoperable elektronische Systeme stärker in den Mittelpunkt.
Eurovignette und EETS – der rechtliche Rahmen
Die Lkw-Mautsysteme in Europa basieren auf mehreren EU-Richtlinien, die Gebührenmodelle und technische Interoperabilität regeln.
- Richtlinie 1999/62/EG: Sie schafft den europäischen Rahmen für Straßenbenutzungsgebühren für schwere Nutzfahrzeuge und erlaubt sowohl zeitabhängige Vignetten als auch streckenabhängige Mauten.
- Richtlinie (EU) 2019/520: regelt den European Electronic Toll Service (EETS) und die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme in der EU.
- Richtlinie (EU) 2022/362: reformiert die Eurovignetten-Richtlinie und stärkt kilometer- sowie emissionsabhängige Gebührenmodelle.
Die EU verfolgt damit das Ziel, Infrastrukturkosten stärker an tatsächlicher Nutzung und Emissionen auszurichten und gleichzeitig die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Mautsysteme zu erleichtern.





