E-Lkw: THG-Quote bringt ab 2027 mehr Geld

Neue THG-Quote für schwere Elektro-Lkw
Ab 2027 sind rund 11.300 Euro möglich

Plötzlich wird der E-Lkw zur Einnahmequelle: Ab 2027 könnten Speditionen rund 11.300 Euro THG-Erlös pro Fahrzeug kassieren. Bei 20 Lkw winken sechsstellige Mehreinnahmen. Doch es gibt einen Haken.

Ladesäule Ladeinfrastruktur Lkw E-Lkw 2024 Aral
Foto: Julian Hoffmann

Für Speditionen mit Elektro-Lkw könnte sich die Wirtschaftlichkeitsrechnung deutlich verbessern. Ab 2027 dürfen schwere E-Lkw bei der THG-Quote erheblich mehr Strom anrechnen. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) rechnet deshalb mit jährlichen Erlösen von rund 11.300 Euro je Fahrzeug. Doch die Rechnung hat einen Haken.

NABU rechnet 11.300 Euro je E-Lkw vor

Wer einen schweren Elektro-Lkw betreibt, könnte ab 2027 deutlich mehr Geld mit der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verdienen. Das Bundesumweltministerium hat die pauschal anrechenbaren Strommengen für batterieelektrische Fahrzeuge neu festgelegt. Besonders stark profitieren davon schwere Nutzfahrzeuge der Klasse N3. Für diese steigt der jährliche Schätzwert von bislang 33.400 auf 54.800 Kilowattstunden. Das entspricht einem Plus von rund 64 Prozent. Gleichzeitig soll der Anrechnungsfaktor für schwere Elektro-Lkw von drei auf vier steigen. Beide Änderungen zusammen könnten die wirtschaftliche Attraktivität batterieelektrischer Lkw erheblich verbessern. Nach Berechnungen des NABU wären auf Basis heutiger Quotenpreise jährliche Einnahmen von rund 11.300 Euro pro schwerem E-Lkw möglich.

Mehr als 100.000 Euro zusätzlich für 20 E-Lkw

Wie groß der Effekt für Transportunternehmen ausfallen könnte, zeigt eine weitere Modellrechnung des NABU. Bei einem aktuellen Auszahlungsangebot von rund 5.177 Euro je schwerem Elektro-Lkw würde sich der mögliche jährliche Erlös unter ansonsten unveränderten Bedingungen auf etwa 11.300 Euro erhöhen. Das wären gut 6.100 Euro zusätzlich pro Fahrzeug und Jahr. Bei einer Flotte von 20 schweren E-Lkw summierte sich der Mehrerlös rechnerisch auf rund 123.000 Euro jährlich. Für Speditionen, die bereits in batterieelektrische Fahrzeuge investiert haben oder größere Flottenumstellungen planen, ist das eine relevante Größenordnung. Schließlich stehen den häufig höheren Anschaffungskosten von E-Lkw mögliche Einsparungen bei Energie, Wartung und Maut gegenüber. Zusätzliche Einnahmen aus der THG-Quote könnten die Gesamtkostenrechnung weiter verbessern. Allerdings sind die genannten Beträge keine staatlich garantierte Prämie. Wie viel Geld ein Unternehmen tatsächlich erhält, hängt vom Marktpreis der THG-Quote und den Konditionen des jeweiligen Vermarkters ab.

Warum schwere Elektro-Lkw künftig stärker profitieren

Hinter der Änderung steckt eine Neuberechnung der Strommengen, die für rein batterieelektrische Fahrzeuge pauschal angerechnet werden dürfen. Das Bundesumweltministerium hat die neuen Schätzwerte am 28. Oktober 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie gelten ab dem Verpflichtungsjahr 2027. Für schwere Nutzfahrzeuge der Klasse N3 setzt das Ministerium künftig 54.800 Kilowattstunden pro Fahrzeug und Jahr an. Bislang waren es 33.400 Kilowattstunden. Die pauschale Strommenge steigt damit um rund 64 Prozent. Durch den zusätzlich höheren Anrechnungsfaktor von vier statt drei wächst die rechnerisch anrechenbare Menge sogar um rund 119 Prozent. Damit erhöht sich die Grundlage, auf deren Basis Halter schwerer Elektro-Lkw ihre THG-Quote vermarkten können. Die pauschalen Schätzwerte betreffen den Strom, der nicht an öffentlich zugänglichen Ladepunkten bezogen wurde. Gerade für Speditionen mit eigenen Ladepunkten auf dem Betriebshof ist das von Bedeutung.

Auch mittlere Lkw und Elektrobusse erhalten neue Schätzwerte

Die Bekanntmachung betrifft nicht ausschließlich schwere Lastwagen. Das Ministerium hat auch die pauschal anrechenbaren Strommengen weiterer Fahrzeugklassen neu festgelegt. Für mittlere Nutzfahrzeuge der Klasse N2 gelten ab 2027 jährlich 20.600 Kilowattstunden. Bei leichten Nutzfahrzeugen der Klasse N1 sind es 4.300 Kilowattstunden. Für Elektrobusse der Klasse M3 setzt das Ministerium 72.000 Kilowattstunden an, für Kleinbusse der Klasse M2 sind es 5.700 Kilowattstunden. Batterieelektrische Pkw der Klasse M1 werden mit 2.000 Kilowattstunden berücksichtigt. Die Werte sollen jährlich anhand neuer Daten und Statistiken überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

NABU sieht Rückenwind für die Elektrifizierung

Der NABU begrüßt die Neuregelung. Aus Sicht des Umweltverbandes verbessert sie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Umstieg auf batterieelektrische Lkw. „Die neuen Regeln machen den Umstieg auf E-Lkw für Speditionen und Co. noch attraktiver“, sagt Merlin Jonack, Projektleiter Dekarbonisierung schwerer Nutzfahrzeuge beim NABU. Der Verband verweist darauf, dass zusätzliche THG-Erlöse nicht nur den Fahrzeughaltern zugutekommen könnten. Auch europäische Nutzfahrzeughersteller könnten profitieren, wenn sich dadurch mehr Unternehmen für batterieelektrische Lkw entscheiden.

THG-Quote: Warum die 11.300 Euro nicht garantiert sind

So attraktiv die Modellrechnung klingt: Speditionen sollten die möglichen Einnahmen nicht als feste Größe in ihre Wirtschaftlichkeitsrechnung übernehmen. Denn der Wert der THG-Quote entsteht am Markt. Mineralölunternehmen können über entsprechende Nachweise einen Teil ihrer gesetzlichen Verpflichtungen zur Treibhausgasminderung erfüllen. Wie viel sie dafür bezahlen, hängt von Angebot und Nachfrage sowie den jeweiligen regulatorischen Rahmenbedingungen ab. Hinzu kommen Unterschiede bei den Vermarktungsverträgen. Deshalb kann die tatsächliche Auszahlung für 2027 deutlich über oder unter den heute errechneten rund 11.300 Euro liegen. Fest steht bislang vor allem eines: Mit den neuen Schätzwerten verbessert sich die rechnerische Grundlage für die THG-Quoten-Vermarktung schwerer Elektro-Lkw erheblich. Ob daraus tatsächlich fünfstellige Jahreseinnahmen je Fahrzeug werden, entscheidet der Markt.

In Kürze: die Key Facts

  • Neuregelung: Das Bundesumweltministerium hat neue pauschale Strom-Schätzwerte für batterieelektrische Fahrzeuge veröffentlicht.
  • Veröffentlichung: Bundesanzeiger vom 28. Oktober 2026, BAnz AT 28.10.2026 B4.
  • Gültigkeit: Die neuen Schätzwerte gelten ab dem Verpflichtungsjahr 2027.
  • Schwere Elektro-Lkw: Betroffen sind insbesondere Fahrzeuge der Klasse N3 mit mehr als zwölf Tonnen zulässiger Gesamtmasse.
  • Bisheriger Schätzwert für N3: 33.400 Kilowattstunden pro Fahrzeug und Jahr.
  • Neuer Schätzwert für N3: 54.800 Kilowattstunden pro Fahrzeug und Jahr.
  • Erhöhung: Die pauschal anrechenbare Strommenge steigt um rund 64 Prozent.
  • Anrechnungsfaktor: Für schwere E-Lkw steigt der Faktor ab 2027 von drei auf vier.
  • Gesamteffekt: Die rechnerisch gewichtete Strommenge erhöht sich durch beide Änderungen um rund 119 Prozent.
  • Möglicher THG-Erlös: Der NABU errechnet auf Basis heutiger Marktbedingungen rund 11.300 Euro je schwerem E-Lkw und Jahr.
  • Bisheriges Rechenbeispiel: Rund 5.177 Euro jährliche Auszahlung je schwerem E-Lkw.
  • Flottenbeispiel: Bei 20 schweren Elektro-Lkw wären rechnerisch rund 123.000 Euro zusätzliche Jahreseinnahmen möglich.
  • Keine garantierte Auszahlung: Die tatsächlichen Erlöse hängen von den THG-Quotenpreisen und den Vermarktungskonditionen ab.
  • Weitere Fahrzeugklassen: Ab 2027 gelten Schätzwerte von 4.300 kWh für N1, 20.600 kWh für N2 und 72.000 kWh für M3.