Mutmaßlicher Fahrerkartenbetrug

Mutmaßlicher Fahrerkartenbetrug
Zivilstreife beendet Lenkzeitexzess

Nach zehn Tagen und 6.500 Kilometern am Steuer unter Einsatz zweier Fahrerkarten und nur einer einzigen korrekten Ruhezeit wurde der ukrainische Fahrer eines polnischen Sattelzugs von der Polizei aus dem Verkehr gezogen.

Buskontrolle
Foto: Jacek Bilski

Der fehlende Sicherheitsabstand hat ihn verraten: Am 20. August 2026 kontrollierten Beamte der Polizeiautobahnstation Mittelhessen auf der A 5 bei Grünberg einen polnischen Sattelzug. Zuvor war der Fahrer der Zivilstreife durch einen Abstandsverstoß aufgefallen. Bei einer Geschwindigkeit von rund 80 km/h hatte er lediglich etwa zehn Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeuggespann eingehalten – viel zu wenig.

Verdächtig freundlich

Bei der anschließenden Kontrolle zeigte sich der ukrainische Fahrer zunächst ungewöhnlich kooperativ. Anstatt sich zu rechtfertigen, wollte der Mann das zunächst im Raum stehende Bußgeld einfach nur so schnell wie möglich bezahlen und weiterfahren.

Beim Auslesen seines digitalen Tachographen zeigt sich dann auch, warum. Die Beamten stellten fest, dass im Digitacho abwechselnd die Fahrerkarte des Ukrainers und die Fahrerkarte einer weiblichen Kollegin gesteckt worden waren. Eine Bei- bzw. Zweitfahrerin war aber nicht an Bord. Auch die entsprechende Fahrerkarte war nicht auffindbar. Die Kollegin habe den Sattelzug zuvor verlassen und sei mit einem anderen Lkw Richtung Italien weitergefahren, behauptete der Ukrainer.

Zweierbesatzung oder zwei Fahrerkarten?

Eine Schutzbehauptung, um die Nutzung mehrerer Fahrerkarten zur Ausdehnung der eigenen Lenkzeiten zu verschleiern? Zumal die beiden Karten laut Polizei nicht gemäß Zweifahrerregelung eingesetzt worden waren.

Die Auswertung der Tachographendaten brachte schließlich „erhebliche Verstöße“ gegen die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten ans Licht. Demnach hatte der Fahrer innerhalb von zehn Tagen insgesamt 91 Stunden am Steuer gesessen und dabei mehr als 6.500 Kilometer zurückgelegt. In diesem Zeitraum hatte er lediglich einmal eine tägliche Ruhezeit von neun Stunden eingelegt – alle anderen Pausen waren wohl deutlich zu kurz gewesen. Auch eine vorschriftsmäßige wöchentliche Ruhezeit hatte er in diesem Zeitraum nicht für nötig befunden.

Laut Gesetz beträgt die maximale wöchentliche Lenkzeit für einen einzelnen Fahrer 56 Stunden. In zwei aufeinanderfolgenden Wochen darf die Lenkzeit außerdem nicht mehr als 90 Stunden umfassen.

Ausschlafen und weiterfahren

Welche Maßnahmen ergriff die Polizei? Der Ukrainer musste seine fehlende Ruhezeit noch vor Ort nachholen. Anschließend durfte er seine Fahrt fortsetzen. Derweil leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen des „Verdachts der Fälschung beweiserheblicher Daten“ ein.

„Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohen dem Fahrer und dem Unternehmer aufgrund der festgestellten Verstöße erhebliche finanzielle Konsequenzen im unteren fünfstelligen Eurobereich“, heißt es in einer Pressemitteilung. Dafür müsste ein entsprechender Strafbefehl aber erst einmal rechtskräftig werden – und dann die grenzüberschreitende Vollstreckung funktionieren.