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Überarbeitung der Richtlinien Push für den Kombinierten Verkehr

Kombinierter Verkehr Foto: Mario Rodrigues

Im Rahmen des Green Deal macht die EU-Kommission neue Vorschläge für den Intermodalverkehr. Lkw im Vor- und Nachlauf der Terminals sollen etwa von Fahrverboten befreit werden.

Der Vorschlag der EU-Kommission trägt zur lang geforderten Aktualisierung der Richtlinie zum Kombinierten Verkehr bei: Ziel ist, ihn effizienter und wettbewerbsfähiger zu machen.

Die vorgeschlagene Überarbeitung vervollständigt demnach das Paket "Greening Freight", von dem ein Großteil im Juli 2023 verabschiedet wurde. Das Paket ist Teil der Strategie, auch mit dem Güterverkehr zum Erreichen der Ziele im Rahmen des EU-Green-Deals beizutragen.

So sollen Verkehre gefördert werden, die "die negativen externen Effekte im Vergleich zu reinen Straßenverkehren zwischen denselben Ausgangs- und Endpunkten um mindestens 40 Prozent reduzieren". Wer förderberechtigt ist, soll sich über digitale Plattformen ermittelt lassen, die im Rahmen der Verordnung über elektronische Güterbeförderungsinformationen (eFTI) eingerichtet wurden.

Ausnahme von Fahrverboten

Neben den bestehenden Regulierungsmaßnahmen sieht der Vorschlag laut der Kommission eine Ausnahme von zeitweiligen Fahrverboten vor, etwa von Wochenendfahrverboten für den Kombinierten Verkehr. Ziel sei es, die Auslastung der Terminals und anderer Infrastrukturen zu verbessern, indem Lkw, die kurze Zubringerstrecken fahren, die Terminals je nach Bedarf erreichen können, wobei die Abfahrtszeiten von Zügen, Binnenschiffen oder Schiffen zugrunde gelegt werden.

Kostensenkung und neues Informationsportal

Der Vorschlag setzt den Mitgliedstaaten das Wettbewerbsziel, die durchschnittlichen Haus-zu-Haus Kosten des Kombinierten Verkehrs innerhalb von sieben Jahren um mindestens zehn Prozent zu senken, und verpflichtet sie, die zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

Ein neues EU-Portal für Informationen über den intermodalen Verkehr soll Links zu den nationalen politischen Rahmenwerken aller Mitgliedstaaten sowie praktische Informationen über bestehende Maßnahmen bieten und so die Transparenz der nationalen Maßnahmen erhöhen.

Anforderung an Terminalbetreiber

Die Terminalbetreiber werden außerdem verpflichtet, auf ihren Websites Mindestinformationen über die Dienstleistungen und Einrichtungen ihrer EU-Umschlagterminals bereitzustellen.

Der Vorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens geprüft.

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