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Kombiverkehr: Taschenwagen fehlen Kein Bahnticket für verlängerten Megatrailer

Foto: Kögel

Der verlängerte Sattelauflieger in Megaausführung erhält kein Bahnticket. Darauf weist der KV-Operateur Kombiverkehr hin.

Der Grund: „Für diese Fahrzeuge in der Version 14,90 Meter gibt es keine passenden Taschenwagen“, erklärte das Unternehmen in einer Mitteilung am Dienstag. Betroffen sind Fahrzeuge mit drei Meter lichter Innenhöhe und ebener Ladefläche.

Nur ein konventioneller Langsattel lässt sich demnach auf den gängigen Taschenwagen des Typs T3000 befördern. Mit etwas Übung ist die Verladung für den Fahrer des Portalkrans im Terminal machbar, wie bereits entsprechende Verladungen mit dem Trailerhersteller Kögel vor zehn Jahren gezeigt haben.

Voraussetzung ist laut Kombiverkehr immer, dass das Fahrzeugheck auf einer Länge von etwa 1.100 Millimetern eine Bodenfreiheit von mindestens 900 Millimetern einhält – gemessen bei voll beladenem Trailer und bei abgesenkter Luftfederung. „Ansonsten stößt das Fahrzeugheck auf den Waggon auf, was nicht zulässig ist.“

Bodenfreiheit ist beim Mega-Langsattel nicht gegeben

Bei der Megavariante des Langsattels kann demnach genau das passieren. „In dieser Ausführung kann die erforderliche Bodenfreiheit wegen der tief liegenden Rahmenteile nicht realisiert werden“, erklärt Kombiverkehr.

Um konventionelle 14,90-Meter-Trailer zu verladen, muss der Unterfahrschutz eingeklappt werden. Kombiverkehr gibt aber zu bedenken, dass dieser Vorgang aufwendig und störanfällig ist. Das Unternehmen hegt auch Zweifel daran, dass dies bei den künftig gebauten verlängerten Sattelaufliegern noch ohne Weiteres machbar sein wird.

Neue Anforderungen an Prüflasten beim Unterfahrschutz

Grund seien EG-Richtlinien für verschärfte Prüflasten beim Unterfahrschutz. „Von einigen Trailerherstellern ist zu hören, dass der verstärkte klappbare Unterfahrschutz wegen des höheren Gewichts nicht mehr ohne Weiteres von Hand zu bewegen sein wird“, berichtet Kombiverkehr.

Die Praxis im Terminal werde zeigen, was noch machbar ist. Generell rät Kombiverkehr Spediteuren, die das Fahrzeug im Intermodalverkehr einsetzen wollen: vor dem Kauf das Gespräch mit dem Hersteller suchen und den Einsatz mit dem Operateur absprechen, damit der passende Waggon bereit gestellt werden kann.

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