Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) und seine Mitgliedsverbände streben eine Sammelklage gegen das Kartell der Lkw-Hersteller an.
Ziel ist es, rechtliche Schritte gegen die Preisabsprachen der Lkw-Hersteller einzuleiten. Im Fokus stehen dabei Lkw und Sattelzugmaschinen mit mehr als sechs Tonnen Nutzlast, die im Zeitraum 1997 bis 2011 gekauft oder geleast wurden.
Bei der Sammelklage, in der es um rund 100.000 Lkw geht, treten die teilnehmenden Unternehmen ihre Schadensersatzansprüche an den Rechtsdienstleister financialright mit Sitz in Hamburg ab. Der US-amerikanische Finanzierer Burford Capital übernimmt die Prozesskosten. Unterstützt werden sie dabei rechtlich von der deutschen Dependance der US-Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP. Diese hatte sich bereits im VW-Abgasskandal für die Rechte der Betroffenen eingesetzt.
Der Vorteil des sogenannten Abtretungsmodells liegt für die Unternehmen laut BGL darin, dass sie nicht in Vorleistung gehen müssen. Somit fallen keine Gerichts-, Anwalts- oder Gutachterkosten an. Auch tritt der Unternehmer selbst nicht direkt gegenüber den beklagten Lkw-Herstellern in Erscheinung. An der Sammelklage können sich sowohl Verbandsmitglieder als auch Nichtmitglieder beteiligen. Im Erfolgsfall zahlen die Mitglieder nach Angaben des BGL allerdings eine deutlich niedrigere Erfolgsprovision.