Keine Maut für Gasfahrzeuge Verkehrsausschuss korrigiert Mautgesetz

Foto: Mario P. Rodrigues

Verkehrsausschuss des Bundestags entscheidet: CNG- und LNG-Fahrzeuge fahren zwei Jahre lang mautfrei. Korrekturen gibt es auch bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen.

Mit Erdgas betriebene Lkw werden zwei Jahre von der Maut befreit. Darauf haben sich die Mitglieder des Bundestags-Verkehrsausschusses nach entsprechenden Expertenanhörungen geeinigt. Weitere Korrekturen nehmen sie bei der Eintarifierung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Fahrzeugen vor. Sie sind nur bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h von der Gebühr befreit, der vorherige Entwurf sah die Grenze bei 60 km/h. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hatte das abgelehnt und vor Wettbewerbsverzerrungen gewarnt. Um den Behörden hier die Kontrollpraxis zu erleichtern, passt die Bundesregierung das Güterkraftverkehrsgesetz entsprechend an und vermerkt darin, dass es keine Anwendung auf landwirtschaftliche Lkw findet, die maximal 40 km/h fahren.

Bis 31. Dezember 2020 mautfrei

Was die Vorteile für Gas-Lkw angeht, genießen mit CNG oder LNG angetriebene Fahrzeuge vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2020 dieselben Vorteile wie Elektro-Lkw. „Damit wird ein maximaler Anreiz zur Anschaffung solcher Fahrzeuge zur Unterstützung des Markthochlaufs gesetzt“, heißt es in dem Entwurf, der der Fachzeitschrift trans aktuell vorliegt.

Die Einsparung pro Kilometer liege – abhängig von der Gewichtsklasse – zwischen 9,3 und 18,7 Cent pro Kilometer. Vom 1. Januar 2021 an müssen Flottenbetreiber für Gas-Lkw dann nur die Mautteilsätze für die Infrastrukturkosten und den Lärm entrichten, von der Komponente Luftverschmutzung bleiben sie befreit.

Verzicht auf sechs Millionen Euro Mauteinnahmen

Aktuell sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) 339 Erdgas-Lkw in Deutschland unterwegs. Bei einer unterstellten Fahrleistung von jeweils 100.000 Kilometern im Jahr würden der öffentlichen Hand durch die Mautbefreiung dieser Lkw 2019 und 2020 maximal 6,34 Millionen Euro an Einnahmen entgehen.

Am morgigen Donnerstag soll das Fünfte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes in zweiter und dritter Lesung im Bundestag verabschiedet werden.

Der BGL hebt positiv vor allem die Korrekturen bei den land- und forstwirtschaftlich genutzten Lkw hervor. Es sei gelungen, einen Beschluss herbeizuführen, der für echte land- und forstwirtschaftliche Transporte Ausnahmen von der Maut vorsieht, ohne den Wettbewerb mit dem gewerblichen Güterkraftverkehr zu behindern.

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