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Kabotageverkehr Dauerhafter Kabotage Riegel vorschieben

Foto: GPS

Die Transportverbände sehen im ersten Mobilitätspaket teilweise eine zu starke Einschränkung des freien Warenverkehrs.

Auch wenn allseits begrüßt wird, dass das erste Mobilitätspaket nicht gescheitert ist, sehen Transportverbände darin teilweise eine zu starke Einschränkung des freien Warenverkehrs; Gewerkschaften geht die Vorlage der Minister nicht weit genug. Die endgültige Fassung des Reformvorhabens muss jetzt von Europäischem Parlament, Rat und EU-Kommission ausgehandelt werden. Die Verkehrsminister hatten sich darauf festgelegt, dass Kabo­tageverkehre grundsätzlich ab dem ersten Tag dem Entsenderecht unterliegen. Das gilt auch für internationale Transporte – mit Ausnahme von Transitverkehren, intermodalen Verkehren und bilateralen Transporten aus dem beziehungsweise in das Heimatland. Unternehmen, die mit dem neuen, intelligenten Tachografen unterwegs sind, sollen bei Letzteren zudem noch das Recht auf jeweils einen Transport auf dem Hin- und Rückweg bekommen. Des Weiteren soll künftig das Verbringen der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit in der Fahrerkabine europaweit verboten sein. Der intelligente Tachograf, der 2019 auf den Markt kommt, wird bereits 2024 – und damit zehn Jahre früher geplant – für alle Pflicht.

Die Fahrer haben Besseres verdient

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) zieht eine insgesamt positive Bilanz. „Die vorgesehene Heimkehr für Fahrer nach spätestens drei beziehungsweise vier Wochen ist Grundvoraussetzung, um wirksam gegen Sozialdumping, Nomadentum und unwürdige Bedingungen auf überfüllten Parkplätzen vorzugehen“, unterstreicht er. Die Ergänzung der bisherigen Kabotageregelung von maximal drei Fahrten in sieben Tagen durch eine „Abkühlungsphase“ von fünf Tagen könne dauerhafter Kabotage einen Riegel vorschieben. Ungelöst sei jedoch das Problem der Kontrollen. Dass für grenzüberschreitende Transporte – mit den erwähnten Ausnahmen – das Entsenderecht gelten soll, hält der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) für „eine wenig praxis­taugliche Lösung“.

Er habe stets ein sogenanntes Lex specialis zum Entsenderecht gefordert, das die Besonderheiten des Güter­verkehrs als internationale und arbeitsteilige Dienstleistung berücksichtige. Mit diesem Ergebnis sorge der Rat vor allem dafür, dass der administrative Aufwand für die Logistik steige, kritisiert Hauptgeschäftsführer Frank Huster. Wichtig seien außerdem verstärkte Kontrollen. Zwar hätten die Minister hierfür die Einführung des intelligenten Tachografen auf 2024 vorverlegt, aber ob der dann auch den Praxistest bestehe, bleibe abzuwarten, moniert der DSLV. Der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) begrüßt die Einigung in der EU-Verkehrsministerkonferenz. Er sieht das Ergebnis mit Blick auf die Ausnahmen für bilaterale Verkehre und Transitfahrten als einen Schritt in die richtige Richtung an.

Warnung vor bürokratischen Bürden

Für plausibel hält es der Verband, die Kabotage in die Entsenderegeln einzubeziehen. „Die im Hinblick auf die Anwendung der Entsenderichtlinien erforderliche Abgrenzung zwischen bilateralen Verkehren und sogenannten Cross-Trade-Verkehren wird in der Kon­trollpraxis aber Probleme aufwerfen und schwer zu überwachen sein“, gibt der BWVL zu bedenken und warnt wie der DSLV vor bürokratischen Bürden. Für den europäischen Indus­trieverband Clecat erfüllt der Kompromiss „in keiner Weise das Bedürfnis für einfache, einheitliche, klare und leicht kontrollierbare Regeln, die dazu geeignet sind, Transporte zu erleichtern, Arbeitnehmer zu schützen und für einen fairen Wettbewerb zu sorgen“. Es reiche bei Weitem nicht aus, lediglich Transitverkehr und bilaterale Transporte von der Entsendung auszunehmen. Hierdurch entstünden höhere Kosten und zusätzliche Leerfahrten.

Die Einführung der fünftägigen Pause nach Kabotagefahrten beschränke die Arbeitnehmermobilität und stifte Verwirrung. Nicht zufrieden mit dem Kompromiss zeigt sich auch die Europäische Transportarbeitergewerkschaft ETF. Es gebe aber immerhin einige Verbesserungen im Vergleich zu vorher kursierenden Entwürfen. „Die Fahrer haben etwas Besseres verdient“, betont ETF-Präsident Frank ­Moreels. Immerhin gebe es ein komplettes Verbot, die regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrzeug zu verbringen. Der Ausschluss von Transit- und bilateralen Verkehren plus zwei zusätzlichen Transporten von der Entsenderichtlinie sei nicht akzeptabel.

Dieser Artikel stammt aus diesem Heft
TA 01 2019 Titel
trans aktuell 01 / 2019
21. Dezember 2018
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