Die Bundesregierung hat den Gesetzesentwurf von Verkehrsminister Dobrindt zur Ausweitung der Lkw-Maut beschlossen.
Mit der Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes werde man zwei Schritte des im März vorgestellten Stufenplans von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt zur Ausweitung und Vertiefung der Nutzerfinanzierung bei Verkehrsinvestitionen umsetzen. Laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) werde die Lkw-Maut zum 1. Juli 2015 auf weitere 1.100 Kilometer autobahnähnlicher Bundesstraßen ausgeweitet.
Zum 1. Oktober 2015 werde die Gewichtsgrenze, ab der für Lkw Mautpflicht besteht von bisher zwölf Tonnen auf 7,5 Tonnen Gesamtgewicht gesenkt. Ein dritter Schritt sieht demnach vor, die Lkw-Maut ab 2018 auf alle Bundesstraßen auszuweiten. Ab 1.1. 2015 wolle man mit einer neuen Kategorie für Euro-6-Fahrzeuge umweltfreundliche Lkw fördern. Ab diesem Zeitpunkt gebe es überdies einheitliche Mautsätze für Autobahnen und Bundesstraßen.
"Mit der Ausweitung der Lkw-Maut sichern wir wichtige Einnahmen, um die Straßeninfrastruktur weiter zu modernisieren. Die Verbreiterung und Vertiefung der Lkw-Maut bringt allein in dieser Wahlperiode rund 875 Millionen Euro zusätzlich", sagt Alexander Dobrindt. "Die Mehreinnahmen investieren wir zweckgebunden in den Straßenbau. Wir realisieren damit einen weiteren wichtigen Baustein meines Investitionshochlaufs, mit dem wir unsere Verkehrswege noch leistungsfähiger machen."