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Fuhrparkcheck Verstößen auf der Spur

Foto: Igor Stevanovic - fotolia

Ein Stresstest kann rechtliche Schwachstellen im Fuhrpark aufdecken und Bußgeldern vorbeugen.

Es ist kein Geheimnis: Werden Lkw-Fahrer bei Straßenkontrollen immer wieder auffällig, richtet sich das Augenmerk der Kontrollbehörden auf das Unternehmen als Ganzes. Die Folge kann eine Betriebsprüfung sein, die – wenn die Kontrolleure erfolgreich sind – teuer werden kann. Um das zu verhindern, sollte sich das Unternehmen freiwillig einem Fuhrparkcheck unterziehen. Er zeigt an, wo Dinge im Argen liegen, und bietet damit die Möglichkeit, gegenzusteuern.

Check der Dokumentation

Wer glaubt, eine weiße Weste zu haben: Es gibt kaum ein Unternehmen, das in der Ausführung seiner Geschäfte ohne Verstoß bleibt. Oft wird von Fahrern aus Unkenntnis der digitale Tachograph falsch bedient oder die Fahrerkarte falsch gehandhabt, sodass ein Verstoß oft unwissentlich begangen wird. „Es reicht schon eine weiter in der Vergangenheit zurückliegende Unterweisung der Fahrer oder veraltetes Trainingsmaterial, sodass der Fahrer nicht mehr auf dem aktuellen Wissensstand ist“, erklärt ­Henning Hamann, Geschäftsführer der Kanzlei Voigt, die bundesweit an mehr als 25 Standorten vertreten ist. Die Folge: „80 Prozent der Verstöße werden von 20 Prozent der Fahrer begangen.“

Abhilfe kann ein simulierter Fuhrparkcheck schaffen, der Hinweise gibt, wie viele Verstöße etwa auf den Fahrerkarten unentdeckt schlummern. Anhand der Auswertungsergebnisse kann das Unternehmen dann entsprechende Schritte zu einer Verbesserung der Situation einleiten, gegebenenfalls eine Betriebsprüfung verhindern und unter Umständen sogar die Bußgeldkosten erheblich reduzieren. Die Kanzlei Voigt bietet solche Tests an. Henning Hamann berichtet von einem aktuellen Fall, in dem ein Unternehmen mit Bußgeldbescheiden über einen hohen fünfstelligen Betrag konfrontiert war. „Das konnten wir mit dem Hinweis auf den inzwischen erfolgten Fuhrparkcheck deutlich reduzieren, weil wir den Behörden einen Maßnahmenkatalog gegen künftige Verstöße vorlegen konnten“, berichtet der Fachanwalt für Verkehrsrecht.Entscheidet sich ein Unternehmen für den freiwilligen Check, werden beim ersten Termin alle erforderlichen Daten gesammelt. Der Fachreferent, der dies im Auftrag der Kanzlei Voigt macht, weiß, welche Daten und Informationen benötigt werden.

Auslesen und Bewerten aller Fahrerkarten

Dazu gehören neben dem Auslesen und Bewerten aller Fahrerkarten auch das Feststellen der verantwortlichen Personen, das Prüfen von Personal- und Fahrzeuglisten und der Nachweis von Führerscheinprüfungen. „Denn neben arbeitsrechtlichen Verstößen sowie Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten sind bei Betriebsprüfungen auch die vorgeschriebenen Kontrollen sowie die Dokumentations- und Archivierungspflichten ein Thema“, sagt Hamann. Der zweite Schritt ist für den Stresstestanbieter dann die Auswertung und Analyse. Das Datenmaterial umfasst oft mehrere Hundert Seiten, die zunächst in einer Präambel zusammengefasst werden. Dazu kommen weitere Berichte, etwa nach Fahrer oder Art der Verstöße. „Die Verstöße werden katalogisiert, kategorisiert und priorisiert“, erklärt der Anwalt. Dadurch falle es leicht, etwaige Hintergründe für die Verstöße wie Bedienfehler schnell zu erkennen.

Auch Haftungsfragen stehen im Raum

Steht die Auswertung, werden die Ergebnisse vor Ort besprochen – auf alle Fälle mit dem Geschäftsführer des Unter­nehmens, oftmals auch mit den nachfolgenden Verantwortlichen. „Wichtig ist, in der Firma eine Wissenskette zu den Verstößen aufzubauen – vom Geschäftsführer über den Fuhrparkleiter bis zum Fahrer. Denn schließlich geht es nicht nur um teure Bußgelder, sondern für manche Beteiligten auch um Haftungsfragen“, sagt Rechtsexperte Hamann.Der dritte Schritt des Fuhrparkchecks mündet in einer Empfehlung für ein konkretes Beratungskonzept. „Wenn man dieses vorweisen kann, kann es als maßgeblicher Beweis für die Behörden dienen, die in einem Bußgeldverfahren entscheiden.“ Und nicht zuletzt hilft ein Maßnahmenkatalog dabei, künftig die Zahl der Verstöße deutlich zu reduzieren – und somit auch die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Henning Hamann Foto: Thomas Küppers
Henning Hamann, ­Geschäftsführer Kanzlei Voigt.

Inhalte des Fuhrparkchecks

  • Feststellung verantwortlicher Person
  • Prüfung von Personal- und Fahrzeuglisten
  • Nachweis Führerscheinprüfung
  • Belehrungs- und Unterweisungsakten
  • Datenexport digitale Daten Tachograph auf Vollständigkeit
  • Datenhandhabung und Archivierung
  • Auswertung und Analyse
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Harry Binhammer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harry Binhammer Fachanwalt für Arbeitsrecht
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