FeV-Untersuchungen Unnötige neue Hürden

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Seit Oktober 2022 obliegt beim Führerscheinantrag die Entscheidung über die gesundheitliche Eignung für die verschiedenen Fahrzeugklassen allein der Fahrerlaubnisbehörde. Zum Leidwesen der Antragsteller und der Ärzte.

Alle Jahre wieder, genauer: alle fünf Jahre, steht für Lkw-Fahrer die Verlängerung ihres C/CE-Führerscheins an – für die älteren Kollegen ab dem 50. Lebensjahr, für die jüngeren bereits fünf Jahre nach erstmaliger Beantragung. Rechtzeitig vor „Verfallsdatum“ und Neubeantragung der Scheckkarte heißt es dann: ab zum Arzt für das obligatorische ärztliche Gutachten. Auf Basis eines festgelegten Untersuchungsschemas stellen ein Arbeitsmediziner oder ein Arzt und ein Augenarzt des Vertrauens fest, ob man noch körperlich fit genug ist, 40 Tonnen auf deutschen Straßen zu bewegen.

Auf der ärztlichen Bescheinigung für die Fahrerlaubnisbehörde stand dann bisher immer in etwa: „Aufgrund der Angaben des Untersuchten und der von mir erhobenen Befunde empfehle ich die Erteilung der Fahrerlaubnis.“ Oder, falls der Arzt Bedenken hatte: „… eine weitergehende Untersuchung wegen folgender Befunde: …“

Seit dem 1. Oktober 2022 hat der oder die Ärztin laut Gesetz nun nicht mehr zu empfehlen, sondern nur noch alle Befunde mitzuteilen, die eine Fahreignung ausschließen könnten. Auf deren Basis entscheidet dann die Fahrerlaubnisbehörde eigenständig – und vermutlich deutlich zeitaufwendiger pro Einzelfall –, ob die Fahrergesundheit für die Führerscheinverlängerung ausreicht. Oder ob vielleicht weitere Untersuchungen oder Begutachtungen notwendig sind. Auf Kosten des Antragstellers, versteht sich. Grundlage ist die Neufassung von Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

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