Weicht ein Autofahrer einem Reh aus und kommt es dadurch zu einem Unfall, hat die Versicherung des Fahrzeughalters die Kosten dafür zu übernehmen. Das teilt die Deutsche Anwaltshotline unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts München (AZ: 345 C 3874/08) mit. Das gelte auch dann, wenn sich das Tier dabei nicht auf der Fahrbahn befunden hat und einfaches Weiterfahren möglicherweise zu gar keinem Zusammenstoß geführt hätte. Wie die Anwaltshotline berichtet, durchfuhr eine junge Frau ein Waldgebiet zwischen Bad Tölz und Dietramszell in Oberbayern. In einer Rechtskurve sah sie plötzlich am rechten Fahrbahnrand ein Reh stehen. In der Angst, das Tier könne jeden Augenblick auf die Straße springen, riss die Frau den Wagen nach links. Dabei verlor sie die Kontrolle über das Fahrzeug, dieses kam ins Schleudern und prallte ins Unterholz. Die Reparaturkosten in Höhe von 4.545 Euro wollte der Vater der Fahrerin als Halter des Autos von seiner Versicherung ersetzt haben, was diese allerdings verweigerte. Für das Münchner Gericht war das Ausweichen nach links angesichts der Gesamtsituation jedoch nachvollziehbar. Die junge Frau, die erst seit zweieinhalb Jahren über einen Führerschein und damit subjektiv über weniger Erfahrungen verfüge, habe immerhin ihre Beifahrerin schützen wollen. Da der Fahrerin also keine grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden könne, muss die Teilkaskoversicherung den Schaden als so genannten Rettungskostenersatz in diesem Fall erstatten.