Ab 4. Juni 2010 müssen Omnibusfahrer, die Auslandsreisen unternehmen, erst nach 12 Tagen eine wöchentliche Ruhezeit einlegen. Bisher mussten Busfahrer nach sechs Tagen einen Stopp einlegen. Nach Angaben des Landesverbands Bayerischer Omnibusunternehmer (LBO) ermöglicht die neue Regelung, nur einen Fahrer für Ausland-Urlaubsreisen, die länger als sechs Tage dauern, einzusetzen. Die modifizierte 12-Tage-Regleung sei ein erster Schritt in die richtige Richtung, um in Europa arbeitnehmer- und verbraucherfreundliche Ruhezeitvorschriften für Busfahrer zu schaffen, erklärt der LBO. Allerdings geht dem LBO die neue Verordnung nicht weit genug. Im nächsten Schritt müssten für Inlandsreisen auch flexiblere Regelungen geschaffen werden, so der LBO. „Da sich die Einsatzbedingungen im Personenverkehr deutlich von denen im Güterverkehr unterscheiden, müssen die Lenk- und Ruhezeitvorschriften den besonderen Bedürfnissen der Busfahrgäste gerecht werden, und zwar auch bei Inlandsreisen, fordert LBO-Präsident Brodschelm. Die 12-Tage-Regelung tritt am 4. Juni nach Artikel 8 Absatz 6a der EU-Verordnung 561/2006 wieder in Kraft. 2007 war diese Regelung im Zuge der Neuregelung der EG-Sozialvorschriften 2007 abgeschafft worden.