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350 Millionen Wahlberechtigte Europawahl der Superlative am 9. Juni

NUR ZUM EINMALIGEN GEBRAUCH Foto: Adobe Stock - PhotoSG

Bei der Europawahl am 9. Juni stehen für die Transport- und Logistikbranche wegweisende Entscheidungen an.

Es ist eine Wahl der Superlative: Rund 350 Millionen wahlberechtigte Bürger der Europäischen Union (EU) sind vom 6. bis 9. Juni 2024 aufgerufen, das zehnte Europaparlament zu wählen. In Deutschland sind rund 66 Millionen Bürger wahlberechtigt.

Gewählt wird eine Wahlliste

Bei der Europawahl stimmen die Wähler darüber ab, wer als Abgeordneter ins Europäische Parlament einzieht. Mit dem Kreuz auf dem Wahlzettel geht ein Votum für eine politische Partei oder politische Vereinigung einher. Gewählt wird allerdings kein bestimmter Kandidat einer Partei, sondern eine Wahlliste. Je nach Anzahl der Stimmen für die einzelnen Listen erfolgt die Entsendung ins Europäische Parlament nach der Reihenfolge der Namen auf den Wahllisten. Das heißt auch: Je mehr Stimmen die Partei oder politische Vereinigung erhält, desto mehr Personen können in das Europäische Parlament entsendet werden.

Sitzverteilung im EU-Parlament Foto: Europäisches Parlament

35 Parteien zugelassen

Für die Europawahl 2024 hat der Bundeswahlausschuss 35 Parteien und sonstige politischen Vereinigungen zugelassen. Ab Juni 2024 wird das Europäische Parlament insgesamt 720 Abgeordnete umfassen, 15 mehr als bei der letzten Wahl. Die Gesamtzahl der Abgeordneten darf 750 plus den Präsidenten nicht überschreiten. Bei der kommenden Wahl werden in Deutschland 96 Europaabgeordnete gewählt – genauso viele wie bei der Europawahl 2019.

Für die Transport- und Logistikbranche geht es am 9. Juni um viel. Schließlich gibt das Europaparlament den nationalen Parlamenten die Richtung in wichtigen Fragen der Verkehrspolitik vor, beispielsweise der Antriebstechnik oder Lkw-Maut.

Diskussion um Verbrenner

Zwar ist das Verbrenner-Aus zum 1. Januar 2035 bereits entschieden. Denn ab diesem Zeitpunkt muss der CO2-Ausstoß bei Fahrzeugen und leichten Nutzfahrzeugen genau null Prozent entsprechen, heißt es in der EU-Verordnung 2023/851. Auch bei schweren Nutzfahrzeugen zeichnet sich ab, dass die Hersteller die CO2-Emssionen neuer Fahrzeuge deutlich reduzieren müssen. So hat die EU-Kommission eine schrittweise Einführung strengerer CO2-Emissionsnormen für nahezu alle neuen schweren Nutzfahrzeuge vorgeschlagen, und zwar bezogen auf den Stand von 2019. Demnach sollen die CO2 Emissionen ab 2030 um 45 Prozent sinken, ab 2035 um 65 Prozent und ab 2040 um 90 Prozent.

Beim Verbrennermotor ist das letzte Wort vielleicht noch nicht gesprochen. So sprechen sich einige Parteien explizit für die „Abschaffung des Verbrennerverbots“ aus. Die wichtigsten Forderungen der Parteien mit Blick auf die Transport- und Logistikbranche hat trans aktuell zusammengefasst – siehe pdf in der Mitte.

Das Europäische Parlament

  • Die Abgeordneten vertreten die Interessen der EU-Bürgerinnen und -Bürger auf europäischer Ebene.
  • Die Abgeordneten wurden in den 27 Mitgliedstaaten der erweiterten Europäischen Union gewählt .
  • Seit 1979 werden die Abgeordneten in allgemeinen und unmittelbaren Wahlen für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.
  • In Vorbereitung der Plenartagungen arbeiten die Parlamentarier in Ausschüssen. Momentan gibt es davon 27.
  • Im Unterschied zum Bundestag gibt es im Europäischen Parlament keine Oppositionsfraktionen

Die Europäische Kommission

  • Die EU- Kommission nimmt die Funktion einer Regierung innerhalb der EU wahr.
  • Die EU-Kommission vertritt die Interessen der Europäischen Union – nicht die Interessen eines bestimmten Mitgliedstaates.
  • Das Gremium besteht aus 27 Mitgliedern – darunter dem Präsidenten, der die Kommission leitet, und mehreren Vizepräsidenten.
  • Die EU-Kommission ist gegenüber dem Parlament verantwortlich. Die gesamte EU-Kommission muss zurücktreten, wenn das Parlament ihr das Misstrauen ausspricht.
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