Seit 20 Jahren gibt es einen Binnenmarkt. Der freie Transport von Waren über Ländergrenzen hinweg hatte auch weitreichende Folgen für die Verkehrspolitik.
Hauptziel des Binnenmarktes war der Abbau von Hindernissen für den freien Waren- und Personenverkehr. Dafür wurden über die Jahre Warenzölle abgeschafft, Unternehmen innerhalb der EU können in der Folge Waren und Dienstleistungen EU-weit ohne Hemmnisse verkaufen und kaufen. Es begannen Personenfreizügigkeit, Dienstleistungsfreiheit sowie freier Kapitalverkehr. Wo früher bei Grenzübertritten mehr als 20 Formulare nötig waren, genügen heute einige wenige, die meisten Grenzdurchfahrten geschehen völlig ohne Behördenkontakt.
2,8 Millionen neue Arbeitsplätze durch den Binnenmarkt
Als direkte Folge des Binnenmarktes wurden in der EU nach Schätzungen der EU-Kommission rund 2,8 Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen. Theoretisch soll nun jeder Produzent Zugang zu rund 500 Millionen Konsumenten haben, das Angebot an Produkten und Dienstleistungen wurde in den vergangenen 20 Jahren enorm ausgeweitet. Qualität und Sicherheitsstandards haben sich deutlich verbessert. Der Binnenmarkt ist auch das Kernstück der wirtschaftlichen Integration der 27 Mitgliedstaaten.
Die EU-Verkehrspolitik entwickelte sich mit: Im Jahr 1990 gab es die erste gesamteuropäische Verkehrskonferenz in Prag mit einer Erklärung über die zukünftige Entwicklung einer gesamteuropäischen Verkehrspolitik. 1992 hat die Kommission das Grünbuch "Die Auswirkungen des Verkehrs auf die Umwelt: Eine Gemeinschaftsstrategie für eine umweltbewusste Verkehrspolitik" vorgelegt. Mit der Einführung des Binnenmarktes 1993 begann auch die Kabotagefreiheit.
Abschaffung der Zölle innerhalb der Union
Neben der Abschaffung der Zölle innerhalb der Union setzt die EU zwei Instrumente ein, um materielle, technische und steuerliche Schranken abzubauen. Harmonisierung der nationalen Vorschriften ist der eine Weg. Hierbei geht es darum, die Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten durch EU-Richtlinien einander anzugleichen. Die gegenseitige Anerkennung von nationalen Standards ist der andere Weg: Waren, die in einem EU-Land nach dort gültigem Recht hergestellt und verkauft werden dürfen, können überall im Binnenmarkt angeboten werden.
Seit Inkrafttreten des europäischen Binnenmarktes ist das Warenangebot bunter und vielfältiger geworden. Jeder Unionsbürger muss als Arbeitssuchender, Hauskäufer oder Unternehmer in jedem Staat des Binnenmarktes behandelt werden als sei er ein Einheimischer.
Die Entwicklung des Binnenmarktes ist allerdings nicht durchgängig positiv. Immer wieder, vor allem in Krisen, wird versucht, den freien Waren-, aber auch Personenverkehr zu behindern und sich im wirtschaftlichen Nationalismus zu verbarrikadieren.