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CO2-Flottengrenzwerte Einigung erzielt

CO2 Foto: Illustration: Frieser

Nach der Ablehnung durch Deutschland am Mittwoch gibt es jetzt eine Einigung zur CO2-Flottenregulierung für schwere Nutzfahrzeuge.

Zu der am Freitag erfolgten Einigung zu den CO2-Flottengrenzwerten der EU für schwere Nutzfahrzeuge äußert sich Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing wie folgt:

„Lkw und Busse, die ausschließlich mit E-Fuels betrieben werden, können unbefristet zugelassen werden. In den Verhandlungen zu den EU-Flottengrenzwerten haben wir erfolgreich durchgesetzt, dass diese Regelung Teil des Rechtstextes wird. Unter dieser Bedingung haben wir den neuen CO2-Vorgaben zugestimmt. Wir schaffen damit Rechtssicherheit sowohl für die Hersteller von Nutzfahrzeugen als auch für die Hersteller von klimaneutralen Kraftstoffen. Zugleich senden wir ein klares Signal an den Markt, dass wir synthetische Kraftstoffe brauchen. Den Hochlauf unterstützen wir, indem wir dafür die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. E-Fuels sind eine wichtige Ergänzung zu Elektromobilität und Wasserstoffantrieb. Auf dem Weg zur Erreichung unserer Klimaziele müssen wir uns alle technologischen Optionen offen halten. Mit der technologieneutralen Regulierung, auf die wir uns jetzt geeinigt haben, werden wir unsere Klimaziele effektiver und schneller erreichen können.“

Festgelegte Ziele sollen bleiben

Nach Medienberichten soll es darüber hinaus aber bei den bereits festgelegten Zielen bleiben: die CO2-Flottenemissionen von Lkw über 7,5 Tonnen und Reisebussen müssen ab 2030 um 45 Prozent, ab 2035 um 65 Prozent und ab 2040 um 90 Prozent reduziert werden. Diese Ziele stehen im Einklang mit den ursprünglichen Vorschlägen der Kommission. Für Stadtbusse jedoch sollte die Entschließung eine 100-prozentige Reduzierung der CO2-Flottenemissionen bis 2035 vorsehen. Zu den Zielen festgelegten Zielen gehörten auch erstmalig CO2-Flottengrenzwerte für Anhänger und Auflieger. Sie sollten demnach die CO2-Emissionen um 7,5 Prozent (Anhänger) beziehungsweise 10 Prozent (Auflieger) reduzieren.

Abstimmung am Mittwoch wegen Veto verschoben

Am Mittwoch hatte der EU-Rat nach der Ablehnung durch Deutschland die Abstimmung zur CO2-Flottenregulierung für schwere Nutzfahrzeuge wegen des Einspruchs des deutschen Verkehrsministeriums zunächst auf den heutigen Freitag verschoben.

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) begrüßte in einer ersten Reaktion am Mittwoch die angekündigte Ablehnung des CO2-Kompromisses durch die Bundesregierung und sprach sich dabei auch für das Thema CO2-neutrale Kraftstoffe aus.

Plädoyer für Technologieoffenheit

Nach einer Mitteilung des BGL habe die Bundesregierung im Zuge der angekündigten Enthaltung bei der Abstimmung ihre Überzeugung für mehr Technologieoffenheit unterstrichen. Insbesondere das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) habe sich in Brüssel somit für eine stärkere Rolle von CO2-neutralen Kraftstoffen eingesetzt.

BGL: Bestandsfahrzeuge leisten Beitrag für Klimaschutz

Laut BGL bedeute dies für die Transportunternehmen, dass sie mit ihren Bestandsfahrzeugen schon heute einen Beitrag zum Klimaschutz leisten können, der Anerkennung findet. Der Verband setzte sich seit vielen Monaten für einen breiten Einsatz von verfügbaren Technologien ein, man begrüße deswegen, dass sich das FDP-geführte Verkehrsministerium für den Weg zu einer praxisgerechteren Gesetzgebung starkgemacht hab. Dies gelte insbesondere auch angesichts einer noch fehlenden Infrastruktur für Batterie und Wasserstoff betriebene Nutzfahrzeuge.

Laut dem Branchenverband ist ein schneller Weg hin zu mehr Klimaschutz im Straßengüterverkehr die Anrechnung von CO2-neutralen Kraftstoffen auf die ehrgeizigen Flottengrenzwerte. Europäisches Parlament und Rat sollten daher die Kompromissfindung mit Neuverhandlungen wieder aufnehmen, "um allen Akteuren im Straßengüterverkehr Rechts- und Planungssicherheit mit technologieoffenen Lösungen zu geben, um eine entsprechende Berücksichtigung bei der CO2-Preisgestaltung der Transportunternehmer zu gewährleisten".

DSLV: CO2-Grenzwerte müssen Kraftstoffalternativen berücksichtigen

Auch der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) unterstützte am Mittwoch "ausdrücklich" ein negatives Votum Deutschlands bei der Abstimmung und sprach sich für einen Anrechnungsmechanismus für CO2-neutrale Kraftstoffe aus.

„Für eine zügige Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrssektors greift eine einseitige Fokussierung auf batterieelektrische und wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge in der EU-Gesetzgebung viel zu kurz. Noch längst sind die Voraussetzungen für die Antriebswende nicht geschaffen", sagte DSLV-Präsident Axel Plaß. „Angesichts des prognostizierten Güterverkehrswachstums auf Europas Straßen sind die Klimaziele ohne den klimaneutralen Einsatz des Verbrennungsmotors nicht zu erreichen. Es ist deshalb völlig richtig, dass Bundesverkehrsminister Volker Wissing die Diskussion fortführt. Im Mittelpunkt muss das Ergebnis – der CO2-freie Güterverkehr – und nicht die Technologie stehen.“

Nicht der Verbrennungsmotor sei das Problem, sondern die Emissionen. Deshalb sei entscheidend, dass die eingesetzte Energie zur CO2-Reduktion beitrage. Das treffe bei grün produziertem Strom für den Batteriebetrieb sicher zu, aber auch bei alternativen Kraftstoffen. Laut DSLV bedarf es hierfür eines Anrechnungsmechanismus. Zumindest für den Straßengüterverkehr müssten angesichts des enormen Energiebedarfs alle Technologieoptionen offenbleiben, damit die Dekarbonisierung dieses Sektors funktioniere.

VVWL fordert Förderungen

Der Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen (VVWL) hebt hervor, dass die Logistik in der Vergangenheit immer wieder unter Beweis gestellt habe, dass sie in Umwelt- und Klimaschutz investieren wolle. Dazu brauche es jedoch schon jetzt die technischen Voraussetzungen.

"Soll das hoch ambitionierte Ziel einer annähernden Klimaneutralität im Lkw-Bereich in 14 Jahren erreicht werden, müssen alle verfügbaren technischen Optionen genutzt werden. Dazu zählen im Lkw-Sektor insbesondere auch alternative Kraftstoffe wie HVO100, Bio-LNG oder E-Fuels, die bereits in der heutigen Fahrzeugflotte sofort sehr hohe, nachhaltige und positive CO2-Minderungen und somit Wirkungen auf das Klima entfalten könnten. Auch hier bedarf es eines Hochlaufs der Produktion der betreffenden Energieträger, allerdings keines flächendeckenden Austauschs der Lkw", schreibt der VVWL.

Der Verband begrüße daher ausdrücklich die deutsche Haltung, die einen Kompromiss bei E-Fuels ermöglicht habe. Was jetzt noch fehle, seien ausreichende Fördermöglichkeiten; ein E-Lkw koste das Dreifache eines dieselbetriebenen Lkw. "Die Frage, ob ein Umstieg auf alternative Antriebe überhaupt bezahlt werden kann, darf nicht den preissensitiven Auftraggebern der Logistik überlassen sein", so der Verband.

BDI: Planungssicherheit für Investitionen

Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) meldet sich zu Wort. „EU-Kommission, Rat und Parlament sind aufgefordert, die Novelle der CO2-Flottenregulierung für schwere Nutzfahrzeuge vor den Europa-Wahlen zu beschließen“, sagt Holger Lösch, stellvertretender BDI-Hauptgeschäftsführer, "die Unternehmen brauchen für ihre Investitionsentscheidungen rasch Planungssicherheit."

Mit den beschlossenen CO2-Grenzwerten steht laut dem BDI der Straßengüterverkehr vor großen Herausforderungen. Die EU-Kommission ist aufgefordert, ein permanentes Monitoring des Hochlaufs der CO2-freien schweren Nutzfahrzeuge und der erforderlichen Lade- und Tankinfrastrukturen durchzuführen, so der Industrieveband.

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