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BMVI wehrt sich: Rechnungen wurden abgelehnt Toll Collect soll zu viel abgerechnet haben

Toll Collect, Kontrollsäule, Maut, Bundesstraße, Kontrolle Foto: Marco Urban/Toll Collect

Toll Collect soll beim Bund systematisch zu viel abgerechnet haben. Das Verkehrsministerium wehrt sich gegen die Vorwürfe.

Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) weist Vorwürfe zurück, Opfer von angeblich überhöhten Rechnungen des Maut-Betreibers Toll Collect geworden zu sein und dafür Steuergelder verschwendet zu haben. Das ARD-Magazin Panorama und die Wochenzeitung „Die Zeit“ hatten berichtet, dass Toll Collect systematisch zu viel beim Bund abgerechnet haben soll. Unter anderem geht es dabei auch um Posten, die nichts mit der Lkw-Maut zu tun hatten.

Rechnete Toll Collect einen Ausflug ins Luxushotel ab?

Genannt wird das Sponsoring der Oldtimer-Rallye Hamburg-Berlin-Klassik aus dem Jahr 2012, das mit rund 80.000 Euro zu Buche geschlagen haben soll. Ferner geht es um einen Ausflug der Toll Collect-Chefs ins Luxushotel „Zur Bleiche“ in Brandenburg und die Unterstützung des Berliner Kinderheims Elisabethstift. „In allen drei Fällen rechnete der Mautbetreiber die Ausgaben als Marketingkosten für die Maut ab, was der vertraglichen Regelung mit dem Bund widerspricht“, erklärt der Norddeutsche Rundfunkt (NDR) in einer Mitteilung zur Sendung.

Die Vorwürfe sind nicht neu und basieren auf den Informationen eines ehemaligen Toll Collect-Mitarbeiters aus dem Frühjahr 2017, die den Ausschlag für Ermittlungen bei dem Unternehmen gaben. Zuständig für Prüfung und Abwicklung entsprechender Rechnungen ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG), das die Zahlung abgelehnt hatte, wie es aus dem BMVI heißt.

„Das Prüfungssystem des Bundes hat zu 100 Prozent funktioniert“, erklärt Staatssekretär Dr. Gerhard Schulz. „Strittige Ausgaben im Marketingbereich, die Toll Collect zur Abrechnung vorgelegt hat, wurden vom BAG geprüft, abgelehnt und nicht bezahlt“, erklärt er. „Klarheit und Wahrheit stehen für uns im Vordergrund – sowohl bei den Ermittlungen der Justiz, als auch im Verwaltungsverfahren.“

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