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BMVI erteilt Logistik-Verbänden Abfuhr Regionale Feiertagsfahrverbote bleiben

Fahrverbote für Lkw an Feiertagen Foto: Matthias Rathmann; Montage: Marcus Zimmer

Veto eingelegt: BGL, DSLV, BWVL, BIEK und AMÖ hatten ans BMVI appelliert, die Lkw-Fahrverbote an regionalen Feiertagen aufzuheben.

Die Transport- und Logistikbranche ringt mit dem Bundesverkehrsministerium (BMVI) um eine Lockerung der Lkw-Fahrverbote an Feiertagen. In einem gemeinsamen Brief haben die fünf tonangebenden Branchenverbände BGL, DSLV, BWVL, BIEK und AMÖ an das Bundesverkehrsministerium appelliert, im Zuge der angekündigten Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Lkw-Fahrverbote an regionalen Feiertagen aufzuheben. Dabei handelt es sich um Fronleichnam und Allerheiligen in vorwiegend katholischen Bundesländern und den Reformationstag in den ostdeutschen Flächenländern. Hintergrund ist, dass Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein 2018 den Reformationstag ebenfalls zum Feiertag erklärt haben und nun auch in § 30 Absatz 3 der StVO aufgenommen werden sollen. An den bundeseinheitlichen Feiertagen wollen die Verbände das Fahrverbot zumindest auf die Zeit von 7 bis 22 Uhr verkürzt sehen.

Von der Aufhebung der regionalen Feiertagsfahrverbote erhoffen sich die Verbände, dass die Wettbewerbsbedingungen zwischen den Bundesländern angeglichen werden und die Disposition von Mitarbeitern und Fahrzeugen bei langlaufenden Verkehren erleichtert werden. Derzeit gibt es nur vereinzelt bilaterale „Transitregelungen“, damit zum Beispiel auch an Fronleichnam Lkw zwischen Hannover und Osnabrück auf der Autobahn durch NRW fahren können. In den übrigen Fällen müssen sie an der Landesgrenze eine Zwangspause einlegen.

Schutz der kirchlichen Feiertagsruhe

Verkehrsstaatssekretär Steffen Bilger, der zugleich Logistikbeauftragter der Bundesregierung ist, lehnt diese Forderung allerdings ab. „Dies liefe der Zweckbestimmung des § 30 Absatz 3 StVO zuwider, die den gleichmäßigen Verkehrsfluss, die Lärm- und Abgasverringerung sowie den Schutz der kirchlichen Feiertagsruhe adressiert“, schrieb er – nicht ganz frei von inneren Widersprüchen - Anfang September in einem Brief an die Verbände, der trans aktuell vorliegt. Eine Antwort der Verbände steht noch aus.

Ihre Forderung, das Lkw-Fahrverbot an bundeseinheitlichen Feiertagen auf die Zeit von 7 bis 22 Uhr zu verkürzen, begründen die Verbände damit, dass die heutige Regelung Paket- oder Stückgut-Systemverkehre per Nachtsprung beeinträchtigt. „Solche unterbrochenen Fahrten erzeugen ungleich höhere Aufwände und zudem Sicherheitsfragen, etwa beim Verbleib der Ladungen außerhalb von Betriebsgeländen“, heißt es in dem Brief an das BMVI. Würde das Lkw-Feiertagsfahrverbot nach dem Vorbild des Lkw-Ferienfahrverbots erst um 7 Uhr einsetzen, könnten diese Systemverkehre den Zielort planmäßig erreichen. Das würde auch den Fahrern zugute kommen, die dann nicht einen Tag auf Parkplätzen verbringen müssten, sondern ihre Tour in den Feiertag hinein abschließen und so selbst eine längere Feiertagsruhe genießen könnten, argumentieren die Verbände.

Länder sind sich nicht einig

Bilger lehnt allerdings auch diese Forderung ab. Das Lkw-Ferienverbot habe zum Ziel, den (Pkw-) Reiseverkehr davor zu schützen, dass sich zu den Stoßzeiten zu viele Fahrzeuge auf den Hauptreiserouten befinden. Das Feiertagsfahrverbot hingegen diene anderen Zwecken. Neben der ablehnenden Haltung des BMVI ist allerdings auch fraglich, ob der Bundesrat einer Änderung des Lkw-Feiertagsfahrverbots zustimmt. Niedersachsens Verkehrsminister Bernd Althusmann hatte im Februar bei einer Veranstaltung des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) durchblicken lassen, dass die Länder bei diesem Thema uneins seien.

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