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BAG bezieht Stellung Kein Rabatt bei illegaler Kabotage

Foto: Jan Bergrath

Das BAG stellt seine Bußgeldpraxis klar. Nur bei Fahrern kann die Behörde aus Rücksicht auf die wirtschaftliche Situation Augenmaß walten lassen.

Müssen osteuropäische Fahrer bei Ordnungswidrigkeiten weniger bezahlen als deutsche? Nachdem entsprechende Kritik an der deutschen Bußgeldpraxis aufgekommen ist, erklärt der Präsident des Bundesamts für Güterverkehr (BAG), Andreas Marquardt, wie es sich damit wirklich verhält. Fahrer aus Osteuropa haben bei Verstößen keinesfalls einen Freifahrschein, wie Marquardt auf Nachfrage gegenüber der Fachzeitschrift trans aktuell erläutert.

"Rabatt" erst bei Bußgeldern ab 250 Euro

„Wir sind als Verwaltungsbehörde angehalten, rechtliche und gesetzliche Vorgaben anzuwenden. Das tun wir“, sagt er und meint damit auch die Bußgeldrichtsätze. „Diese gelten für jemanden mit durchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen in Deutschland“, erläutert er. Ein Fahrer, der zum Beispiel aus Rumänien komme, wo der Mindestlohn bei 2,84 Euro (Angaben laut Hans-Böckler-Stiftung für 2021) liegt, habe andere wirtschaftliche Verhältnisse, die beim Bemessen des Bußgelds zu berücksichtigen seien. „Das fordert auch die deutsche Rechtsprechung“, fügt der BAG-Präsident hinzu. Ein etwaiger „Bußgeldrabatt“ kommt laut BAG auch erst bei Ordnungswidrigkeiten von 250 Euro aufwärts zum Tragen. „Für geringfügige Ordnungswidrigkeiten gibt es keinerlei Abschläge.“

Bei Unternehmen gibt es keine Differenzierung

Auch sind es nur Fahrer, die von möglichen Rabatten profitieren. Bei Bußgeldern gegen ausländische Unternehmen gibt es keinerlei Abzüge, wie Andreas Marquardt betont. „Wenn wir also ein Unternehmen wegen illegaler Kabotage belangen, gibt es keinerlei Vergünstigung“, sagt er. Es komme hier nicht auf die wirtschaftliche Situation an. Im Übrigen – das unterstreicht der Behördenchef – werde diese Ahndungspraxis seit Jahrzehnten praktiziert.

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