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Änderung der StVO Harte Strafe für blockierte Rettungsgasse

Rettungsgasse, Stau, ADAC, RTW, Sancar, Krankenwagen Foto: ADAC

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgelegt. Die geplante Gesetzesänderung beinhaltet neue Verkehrszeichen, drastische Bußgelderhöhungen sowie Vorgaben speziell für Lkw-Fahrer.

Vor allem das Bußgeld für die Nichtbildung oder unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse, etwa als ‘Abkürzung‘, soll deutlich steigen: auf 200 bis 320 Euro, inklusive einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten im Fahreignungsregister.

Ab 30 km/h Notbremsassistent nicht mehr abschalten

Verboten wird in Scheuers Entwurf auch das Abschalten von Notbremsassistenzsystemen durch den Fahrer, und zwar ab einer Geschwindigkeit von 30 km/h. Wer seinen NBA trotzdem bewusst deaktiviert, muss laut BMVI mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen.

Das Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und auf Radwegen sowie das Halten auf dem Schutzstreifen (aktuell noch bis zu drei Minuten lang erlaubt) sollen mit bis zu 100 Euro statt wie bisher 15 Euro Bußgeld geahndet werden. Die Erhöhung soll noch 2019 in den Bußgeldkatalog aufgenommen werden.

Fahrgemeinschaften mit bis zu drei Insassen soll künftig auch die innerstädtische Busspur offen stehen, ebenso Elektro(kleinst)fahrzeugen. Der grüne Abbiegepfeil gilt laut Scheuers Novelle künftig genauso für Radfahrer. Zudem soll eigens für die Zweiradfahrer ein neues Verkehrszeichen eingeführt werden: ein Rechtsabbiegepfeil, der nur für Radler gilt.

Der Mindestüberholabstand zu Fußgängern, Radfahrern und Elektrokleinstfahrzeugführern soll künftig nicht mehr nur "ausreichend" sein, sondern mit 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts festgeschrieben werden. Außerdem ist ein neues Verkehrszeichen für das Überholverbot von einspurigen durch mehrspurige Fahrzeuge angedacht.

Schrittgeschwindigkeit für Lkw beim Rechtsabbiegen

Stichwort Abbiegen: Scheuers Entwurf sieht vor, dass Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen zGG beim Rechtsabbiegen innerorts nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Sonst drohten 70 Euro Bußgeld plus ein Punkt.

Zusammenfassend zitiert das Bundesverkehrsministerium seinen Hausherrn mit den Worten: „Wer die Mobilität der Zukunft will, muss jetzt notwendige Anpassungen vornehmen. Wir machen Radfahren sicherer. Wir wollen Fahrgemeinschaften besser stellen für klimafreundlichere Mobilität. Wir finden es gerecht, dass jeder, der die Rettungsgasse blockiert, hart bestraft wird – denn hier geht es um Leib und Leben.“

Bevor die geänderte StVO in Kraft treten kann, muss Scheuers Novelle aber zuerst ihren Weg durch Bundesrat und Bundestag antreten.

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