Jetzt Fahrtenschreiber nachrüsten Die zweite Generation intelligenter Tachographen

Foto: Continental Automotive Technologies GmbH
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Mit dem EU Mobilitätspaket I wurde der intelligente Tachograph der 2. Version für Neuzulassungen verpflichtend. Zum Jahreswechsel 2024/2025 kommt die Pflicht für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Welche Nachrüstpflicht für welche Fahrzeuge gilt.

Wer Anfang November bei einer Nutzfahrzeugwerkstatt einen Termin ausmachen möchte, sollte sich auf lange Verzögerungen in der Warteschleife einrichten. Denn schon heute ist klar: Die Werkstätten werden zum Jahresende noch mehr zu tun haben als in den Vorjahren. Schuld ist das EU Mobilitätspaket I. Oder besser gesagt: der neue intelligente Tachograph der zweiten Version, der im vergangenen Jahr für Neuzulassungen eingeführt wurde. Und zum Jahreswechsel 2024/2025 kommt auf viele Flottenbetreiber die nächste wichtige Frist zu: Alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen mit analogen oder digitalen Fahrtenschreibern der ersten Version, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden, müssen bis spätestens 31.12.2024 auf den neuen intelligenten Tachographen der zweiten Version umgerüstet sein. Das betrifft also alle älteren analogen und digitalen Geräte außer den intelligenten Tachographen der ersten Version wie zum Beispiel den VDO DTCO 4.0.

Entsprechend müsste jetzt die heiße Umrüstungsphase laufen, oder? Weit gefehlt, viele Flottenbetreiber schieben diese unliebsame Pflicht noch vor sich her. Aus verschiedenen Gründen: Einerseits herrscht durch verschiedene nationale Ausnahmen und Übergangsregelungen immer noch Unklarheit darüber, für welche Fahrzeuge in welchem Land welche Deadline gilt. Andererseits hegen einige Märkte sogar die leise Hoffnung, dass die EU-weite Einführung zum Beispiel des DTCO 4.1 ganz abgeblasen wird. Und schließlich hält sich immer noch hartnäckig das Gerücht, dass derzeit nicht genügend Geräte vorrätig seien, was die Hersteller aber klar verneinen. Daher rät auch die EU-Kommission den Flottenbetreibern, sich frühzeitig um die Nachrüstung zu kümmern. Denn wer den Termin zur Umrüstung vorausschauend plant, kann Zeit und Geld sparen.

Nicht rechtzeitig nachgerüstet? Das kann teuer werden!

Wer der Pflicht zum Einbau des neuen Tachographen nicht rechtzeitig nachkommt, muss tief in die Tasche greifen. Wird bei einer Kontrolle festgestellt, dass ein Lkw mit einem veralteten Fahrtenschreiber auf der Straße unterwegs ist, wird die gleiche Strafzahlung fällig, wie wenn gar kein Tachograph an Bord wäre. In diesem Fall beträgt das Bußgeld zum Beispiel in Deutschland 1.500 Euro, in den Niederlanden sogar 4.400 Euro. Und zwar für jedes Fahrzeug, das erwischt wird, jedes Mal. Und die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden wird in diesem Jahr immer größer. Denn bis August werden die EU-Länder auch die Fernüberprüfung von Fahrzeugen flächendeckend einführen, die durch das DSRC-RP-Modul im Fahrtenschreiber und die Remote-Scanning-Technologie erst möglich wird. Und damit können die Behörden die schwarzen Schafe quasi im Vorbeifahren identifizieren.

Jetzt Termin zur Nachrüstung vereinbaren und Geld sparen

Wenn der Jahreswechsel erstmal vor der Tür steht, ist es zu spät: Die Kapazitäten der Werkstätten sind ausgeschöpft und der Stau vor dem Werkstatt-Tor ist lang. Im schlechtesten Fall steht ein nicht nachgerüstetes Fahrzeug ab 01.01.2025 still. Das lässt sich vermeiden! Besonders effizient gestaltet sich die Nachrüstung, wenn man sie mit dem Termin für die ohnehin notwendige periodische Tachographenprüfung nach § 57b StVZO zusammenzulegt. So sparen sich Flottenbetreiber die Kosten für einen weiteren Werkstatttermin, die Werkstätten haben mehr Kapazitäten für die kommende Nachrüstwelle und die Fahrzeuge sind schneller wieder zurück auf der Straße. Das verringert teure Standzeiten und gibt Flottenmanagern die Sicherheit, auch im Januar grenzüberschreitend unterwegs sein zu können.

VDO verfügt über ein großes Netzwerk an zertifizierten Partnerwerkstätten mit derzeit noch genügend Terminen und vorrätigen Geräten, um die verpflichtende Nachrüstung auf einen intelligenten Tachographen der zweiten Version effizient zu gewährleisten. Mehr zum VDO-Partnernetzwerk und eine Werkstatt in Ihrer Nähe finden Sie hier: https://www.fleet.vdo.de/partnerfinder/

EU Mobilitätspaket I: Welche Fristen gelten zum Nachrüsten des intelligenten Tachographen der zweiten Version?

Wie im EU Mobilitätspaket I vorgegeben, müssen neu zugelassene Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht bereits seit August 2023 mit dem neuen intelligenten Tachographen der zweiten Version ausgestattet sein. Nun gilt es, die sehr heterogene Bestandsflotte in mehreren Schritten fit für eine sichere und faire Zukunft auf der Straße zu machen. Im folgenden Zeitplan ist klar aufgeschlüsselt, welche Fahrzeuge bis zu welchem Zeitpunkt verpflichtend auf den neuen Fahrtenschreiber umgerüstet haben müssen:

  • 31.12.2024: Alte analoge oder digitale Fahrtenschreiber der ersten Version müssen in allen Fahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen durch einen neuen intelligenten Tachographen der zweiten Version ersetzt sein.
  • 18. August 2025: Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und einem intelligenten Fahrtenschreiber der ersten Version müssen mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Version nachgerüstet sein.
  • 30. Juni 2026: Leichte Nutzfahrzeuge und Vans im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen müssen ebenfalls mit intelligenten Fahrtenschreibern der zweiten Version wie dem VDO DTCO 4.1, ausgerüstet sein. Damit müssen erstmals auch Fahrer von kleineren Nutzfahrzeugen unter anderem ihre Lenk- und Ruhezeiten aufzeichnen.

Die EU-Kommission hat erst kürzlich deutlich gemacht, dass es keine Verzögerung dieses Gesetzes geben wird und schätzt, dass bis Ende 2024 mehrere hunderttausend Fahrzeuge nachgerüstet werden müssen.

In ihrer Mitteilung an die Mitgliedstaaten “Note for the attention of the Members of the Committee on Road Transport” – Ref. Ares (2024) 1655409 – vom 4. März 2024 gibt daher auch die EU-Kommission die klare Empfehlung ab, die bevorstehende regelmäßige Tachographenprüfung zur Durchführung der Nachrüstung zu nutzen.

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Bis 2026 müssen auch Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der 2. Generation ausgestattet sein.

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