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Kommission Straßengüterverkehr Weitere Fördergelder in Aussicht

Teures Geschenk Foto: Archiv

Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing macht Geld für die Branche locker. Unternehmen können sich ab Montag, 6. Mai, 9 Uhr wieder für das Mautharmonisierungsprogramm Umweltschutz und Sicherheit bewerben.

Möglich macht dies die Expertenkommission, auf die sich die Branchenverbände und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) nach den Protesten zu Jahresanfang geeinigt hatten, um nach Lösungen für die Branchenunternehmen zu suchen. Im Mittelpunkt stand dabei die Belastung der Branchenunternehmen durch die CO2-Doppelbelastung (Mauterhöhung und CO2-Steuer für Kraftstoffe). Bei der erstmaligen Tagung der Kommission Straßengüterverkehr am Dienstag stellte Wissing ein Sofortprogramm zur Entlastung für die Logistikbranche vor.

Branche entlasten

„Die Logistikbranche sichert nicht nur die tägliche Versorgung unseres Landes, sie ist auch die Grundlage für Wirtschaftswachstum und Wohlstand in unserem Land. Deswegen wollen wir die Branche trotz angespannter Haushaltslage entlasten und verlässliche Rahmenbedingungen auf dem Weg zur Klimaneutralität schaffen“, zitiert das BMDV Wissing.

Förderung in drei Programmen

Das Sofortprogramm „Logistikbranche entlasten, Umwelt- und Klimaschutz voranbringen“ basiert demnach auf drei Säulen:

• Aufstockung des Mautharmonisierungsprogramms Umweltschutz und Sicherheit (vormals De-minimis) um weitere 60 Millionen Euro.

Damit stehen laut BMDV im Bundeshaushalt 2024 insgesamt 371,9 Millionen Euro für dieses Förderprogramm zur Verfügung. Damit können nun unter anderem bereits gestellte Anträge aus dem stark überzeichneten Förderprogramm aus 2023 mit einem Volumen von 30 Millionen Euro bewilligt werden.

• 60 Millionen Euro für das Förderprogramm „Energiemindernde Komponenten“ (EMK), auch bekannt als Trailerförderung.

Damit können laut BMDV auch hier in Kürze neue Anträge beim BALM gestellt und offene Anträge bewilligt werden.

• Aus dem 1. Förderaufruf „Gewerbliches Schnellladen“ werden noch offenen Anträge in Höhe von knapp 84 Millionen Euro bewilligt und und aufgrund der hohen Beteiligung der Transport- und Logistikbranche rund 150 Millionen Euro für die zeitnahe Veröffentlichung eines 2. Förderaufrufs „Gewerbliches Schnellladen“ bereitgestellt.

Bis Juli 2024 will die Kommission, der auch elf Vertreterinnen und Vertreter von Logistik- und Branchenverbänden angehören, ein gemeinsames Maßnahmenpapier ausarbeiten.

Erneute BALM-Portalöffnung ab Montag

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) als Bewilligungsbehörde kündigt für den Montag, 6. Mai, ab 9 Uhr eine erneute Portalöffnung des Programms "Umweltschutz und Sicherheit“ der Förderperiode 2024 an.

BGL zeigt sich mit erstem Schritt zufrieden

Prof. Dr. Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), sagt zum ersten Ergebnis der Expertenkommission: "Auf diese Unterstützung hat die Transportbranche seit langem gewartet! Der Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing setzt mit den zusätzlichen Investitionen für die zentralen Förderprogramme der Branche ein wichtiges Zeichen zur Entlastung des mittelständischen Transportgewerbes."

Nach den Zumutungen der letzten Monate durch Einführung der CO2-Maut, Erhöhung der CO2-Steuer beim Tanken und gleichzeitigem Streichen zentraler Förderprogramme bringe die Kommission Straßengüterverkehr nun die ersten Entlastungsschritte auf den Weg, für die sich der BGL vehement eingesetzt habe.

Laut Engelhardt darf es aber nicht bei den genannten Maßnahmen bleiben: "Wir brauchen dringend hinreichend grünen Strom sowie einen Ausbau der Netzkapazitäten durch das Bundeswirtschaftsministerium von Minister Dr. Robert Habeck. Denn klar ist, ohne grünen Strom keine klimafreundlichen e-Lkw und ohne diese kein erfolgreicher Klimaschutz im Verkehrssektor."

Bürokratieabbau gefordert

Eine weitere große Aufgabe für die Kommission Straßengüterverkehr werde zudem der Abbau der überbordenden Bürokratie für den Mittelstand sei, die derzeit so hoch wie nie sei. Deshalb habe der BGL der Kommission Straßengüterverkehr sechs zentrale Sofortmaßnahmen vorgeschlagen, die möglichst schnell bis zum Sommer umgesetzt werden müssten.

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