Die dauerhafte Aufbewahrung des Fahrzeugscheins im Fahrzeug erhöht grob fahrlässig die Gefahr eines Diebstahls. Das teilt das Polizeipräsidium Münster unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle (AZ: 8 U 62/07) mit. Nach Ansicht der Richter müsse die Versicherung in einem solchen Fall nicht für den entstandenen Schaden aufkommen. Die Richter sahen nach Angaben der Münsteraner Polizei im ständigen Verwahren des Fahrzeugscheins im Handschuhfach oder überhaupt im Auto eine Änderung der Gefahrenlage, die das von der Versicherung übernommene Durchschnittsrisiko übersteigt. Es sei der Versicherung nicht zuzumuten, dass sie dieses erhöhte Risiko von vornherein einkalkuliert. Im Fall eines gelegentlich, kurzfristig oder einmalig im Fahrzeug zurückgelassenen Fahrzeugscheins sieht die Rechtsprechung dagegen keine erhöhte Gefahr gegeben.