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Fahrer von Subunternehmen verklagt DHL Musterprozess in Sachen Mindestlohn

dhl, express Foto: DHL Express

Ein tschechischer Fahrer einer polnischen Spedition verklagt die Deutsche Post DHL auf Zahlung des Mindestlohns. Arbeitsgericht Bonn steht vor Musterprozess.

Beim Arbeitsgericht Bonn ist die Klage eines tschechischen Fahrers anhängig, der die Deutsche Post DHL auf Zahlung des Mindestlohns verklagt hat. Das bestätigte das Unternehmen auf Anfrage von eurotransport.de. Der Kläger ist bei einem polnischen Transporteur beschäftigt, der wiederum als Subunternehmer für die Deutsche Post DHL unterwegs ist. Der Fahrer beruft sich bei der Klage auf die sogenannte Auftraggeberhaftung, die im Mindestlohngesetz (MiLoG) verankert ist. Über Paragraf 13 MiLoG in Verbindung mit Paragraf 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) haften Unternehmer nämlich auch für beauftragten Subunternehmer – und sogar deren Subunternehmen (Nachunternehmerkette).

Bei der Deutschen Post DHL gibt man sich dennoch gelassen: "Wenn wir Servicepartner beauftragen, stellen wir auch im Sinne unseres Qualitätsversprechens hohe Anforderungen an diese", heißt es dazu auf Anfrage von eurotransport.de. Die Unternehmer würden bereits bei der Ausschreibung zur Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen verpflichtet, darunter auch explizit das Mindestlohngesetz. "Dies lassen wir uns bei Vertragsabschluss durch den jeweiligen Auftragnehmer schriftlich bestätigen", heißt es weiter. Würden Verstöße gegen geltende Gesetze bekannt, habe die Deutsche Post DHL das Recht, das Vertragsverhältnis zu beenden – "und mache davon auch Gebrauch".

Ob sich die Haltung des Post-Konzerns auch vor dem Arbeitsgericht Bonn juristisch bestätig, muss sich vor dem Hintergrund der Auftraggeberhaftung jedoch erst noch zeigen. Das Urteil wiederum hat auf jeden Fall Signalwirkung für Transport- und Logistiksektor. Vor allem dann, wenn der tschechische Fahrer Recht bekommen sollte.

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