Entlastung für die Branche

Nach dem Ende der Steuer-Senkung
Branche fordert Entlastung

Die befristete Senkung der Energiesteuer brachte der Transportbranche nur kurzzeitig Luft zum Atmen. Angesichts anhaltend volatiler Kraftstoffmärkte fordern der BGL und zwei Bundesländer weitere Schritte.

Branche fordert Entlastung

Die Dieselpreiserhöhungen haben die Branche die vergangenen Monate im März und April in Atem gehalten. "Dem mittelständischen deutschen Transportgewerbe droht der existenzielle Kahlschlag", schlug der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) Anfang April Alarm und verlangte entsprechende Maßnehmen von der Bundesregierung.

Der Bund reagierte ungewöhnlich schnell beschloss zum 1. Mai eine befristete Senkung der Energiesteuer für Kraftstoffe im Straßenverkehr, für Diesel wurde die Steuer damit so weit gesenkt, wie es nach Europarecht erlaubt ist, so das Bundesministerium für Finanzen.

Verpuffter Steuer-Effekt: Warum die Entlastung nicht ausreicht

Die Energiesteuersätze für Diesel und Benzin bleiben aber nur bis 30. Juni gesenkt; und eine Entspannung der volatilen Kraftstoffmärkte wird trotz der Friedensvereinbarung zwischen USA und Iran erst in Monaten erwartet. Wie geht es weiter für die Branchenunternehmen? "Die auf zwei Monate befristete Senkung der Energiesteuer auf Diesel von 47,04 auf 33 Cent je Liter entsprach nicht den Erwartungen der Branche und reichte bei Weitem nicht aus, um die wirtschaftlichen Belastungen vollständig abzufedern", so teilt der BGL auf Anfrage mit – auch wenn zum Teil die gravierendsten Auswirkungen begrenzt worden seien.

Wettbewerbsnachteil Maut: Die Debatte um die CO₂-Doppelbelastung

Für eine dauerhafte Entlastung sind für den BGL aber noch weitere Maßnahmen notwendig: "Die Politik hat mit der vorübergehenden Energiesteuersenkung gezeigt, dass sie handlungsfähig ist. Nun gilt es, diesen Weg konsequent fortzusetzen", so der Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt auf Anfrage von trans aktuell. Dazu gehöre insbesondere die Abschaffung der CO₂-Doppelbelastung, die deutsche Transportunternehmen sowohl über den CO₂-Bestandteil des Dieselpreis als auch über die Lkw-Maut treffe. Diese Belastung benachteilige heimische Unternehmen im Wettbewerb mit ausländischen Konkurrenten erheblich. "Auch der vom BGL seit Langem geforderte Gewerbediesel als Folge der Abschaffung der Doppelbelastung wäre jetzt die richtige Maßnahme, um das mittelständisch geprägte deutsche Transportgewerbe gezielt zu stärken", so Engelhardt. Er würde die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen verbessern, ihre Resilienz erhöhen und die dringend benötigten Transportkapazitäten langfristig sichern – insbesondere mit Blick auf eine wieder anziehende Wirtschaft.

Vertagt im Bundesrat: Bundesländer fordern Ausgleich nach Agrardiesel-Vorbild

Damit steht der BGL nicht allein da. Die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt hatten Anfang Mai im Bundesrat einen Entlastungsantrag gestellt: Die Bundesregierung solle einen befristeten Ausgleichsmechanismus analog zum Agrardieselrückvergütungsverfahren gewähren, der die Branche von etwaigen Doppelbelastungen befreien sollte, längstens bis zum 31. Dezember 2027. Die Ausgleichsmaßnahmen sollten für die CO₂-Doppelbelastung erfolgen; auch die Anwendung der erleichterten EU-Beihilferegungen, beispielsweise durch einen Gewerbediesel, war Teil des Vorschlags. Jedoch wurde nach der Energiesteuersenkung der Antrag im Bundesrat vertagt, auf der 1066. Plenarsitzung am 12. Juni wurde er nicht behandelt. Laut einer Sprecherin des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt bleibt abzuwarten, wie sich die Lage der Unternehmen nach Auslaufen der Energiesteuerabsenkung entwickelt.