Ungarn hat seine Straßenverkehrsordnung zum 1. Juli geändert und kann nun bei Verkehrsdelikten im schlimmsten Fall sogar das Fahrzeug beschlagnahmen.
Wie der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring-Club (ÖAMTC) mitteilt, können für Geschwindigkeitsübertretungen, Verletzungen der Gurtpflicht, Missachten des Alkohol-Grenzwertes von 0,0 Promille und das Überfahren roter Ampeln von der Polizei an Ort und Stelle Geldstrafen bis zu 300.000 Forint (ca. 1.100 Euro) verhängt werden. Werde die Strafe nicht gleich bezahlt, darf die Polizei das Fahrzeug an der Weiterfahrt hindern und somit de facto beschlagnahmen.
Wird das Fahrzeug beschlagnahmt, behält die Polizei nach Angaben des ÖAMTC auch den Zulassungsschein ein. Der Lenker erhalte eine Quittung für den Zulassungsschein sowie eine schriftliche Mitteilung (in Ungarisch, Englisch, Deutsch und Russisch) mit Informationen zur verhängten Geldstrafe und zum Aufenthaltsort des Fahrzeugs plus Anfahrtsbeschreibung. Besonderer Fallstrick: Wird bei der Verkehrskontrolle festgestellt, dass Lenker oder Fahrzeughalter Ungarn bereits eine Verwaltungsgebühr schuldet, kann dies ebenfalls zum vorübergehenden Verlust des Fahrzeugs führen. Die Fahrzeuge werden immer bis zur vollständigen Bezahlung der verhängten Strafe einbehalten.
Ironie der Geschichte: Bis zum 30. Juni galt in Ungarn die Regelung, dass Polizisten keine Strafen bar kassieren durften. Jeder Versuch, die Strafe bar zu bezahlen, galt bis zum 1. Juli als Bestechungsversuch. Stattdessen wurden von den Polizisten Überweisungsaufträge ausgestellt, die innerhalb von 15 Tagen bezahlt werden mussten.