Öffentliche Fördergelder für den Nürburgring EU fordert Rückzahlung

Foto: Volker Hammermeister

Die Europäische Kommission hat ihre Untersuchungen im Fall Nürburgring abgeschlossen. Öffentliche Fördermaßnahmen für die Rennstrecke, den Freizeitpark und die Hotels am Nürburgring waren demnach nicht mit den EU-Beihilferechtsvorschriften vereinbar.

Da sich sämtliche begünstigte Unternehmen, also die drei früheren Eigentümergesellschaften, aktuell in Insolvenzverfahren befänden, müssen die Beihilfen "im Einklang mit dem nationalen Insolvenzverfahren" zurückgezahlt werden. Weiter hat die Kommission eigenen Angaben zu Folge festgestellt, dass die Vermögenswerte der früheren Eigentümer, also Rennstrecke, Hotels und Freizeitpark, in einem im März 2014 abgeschlossenen, offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Bietverfahren zu ihrem Marktwert veräußert wurden. Der Käufer hafte damit nicht für die Rückzahlung der Beihilfen.

"Regierungen dürfen Unternehmen in Schwierigkeiten unterstützen, sofern sie dabei die EU-Beihilfevorschriften beachten, mit denen die Verschwendung von Steuergeldern und ungerechtfertigte Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden sollen", sagt Joaquin Almunia, Vizepräsident der Kommission. "Solche Beihilfen müssen dazu dienen, Unternehmen umzustrukturieren und wieder auf Erfolgskurs zu bringen, statt sie künstlich über Wasser zu halten. Im Falle des Nürburgrings verstießen die Fördermaßnahmen ganz klar gegen die Beihilfevorschriften."

Bereits im März 2012 habe man eine eingehende Prüfung eingeleitet, um Beihilfen in Höhe von 456 Millionen Euro, die den Nürburgring-Gesellschaften zwischen 2002 und 2012 vor allem vom Land Rheinland-Pfalz gewährt wurden, näher zu durchleuchten. Solche Beihilfen können Unternehmen demnach nur gewährt werden, wenn ein Umstrukturierungsplan die Wiederherstellung ihrer langfristigen Rentabilität gewährleistet. Damit wolle man sicherstellen, dass die Gelder nicht dazu verwendet würden, um angeschlagene Unternehmen künstlich am Markt zu halten. Die deutschen Behörden haben jedoch laut EU keinen solchen Plan vorgelegt. Darum seien die Beihilfen nach EU-Vorschriften nicht gerechtfertigt.  

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