Der CO2-Preis und seine Folgen Tanken wird deutlich teurer

Foto: Thomas Küppers, Montage: Florence Frieser

Der CO2-Preis ist beschlossene Sache. Transport- und Logistikunternehmen mit eigener Flotte bekommen ihn ab dem nächsten Jahr an der Tankstelle zu spüren. Viele Fragen sind bei der Redaktion eingegangen, wir beantworten hier die wichtigsten.

Welche Zusatzkosten kommen auf Flottenbetreiber zu?

Los geht es 2021 mit einem CO2-Preis von 25 Euro je Tonne, bis 2025 soll er auf 55 Euro steigen (Zwischenschritte 30, 35 und 45 Euro). Bezogen auf den Liter Diesel bedeutet das 2021 einen Anstieg um sieben Cent je Liter. 2022 sind es acht Cent, 2023 zehn Cent, 2024 zwölf Cent und ein Jahr später fünfzehn Cent. Wer Erdgas tankt, ist weiterhin im Vorteil, doch auch hier gibt es einen kleinen Aufschlag: 2021 und 2022 sind 0,5 Cent je kWh fällig, 2023 sind es 0,6 Cent, 2024 0,8 Cent und 2025 1 Cent. Auch bei leichtem Heizöl und Benzin steigen die Preise.

Weil Flottenbetreiber nun verstärkt auf Flüssigerdgas setzen: Gilt der Aufschlag auch auf LNG?

Ja, unter Erdgas – siehe oben – fallen das gasförmige CNG und das flüssige LNG. Die Abrechnung gegenüber der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) erfolgt über die Energiemenge, ausgedrückt in Megawattstunden (MWh). Je nach Qualität des Erdgases sind die Energiemengen unterschiedlich (bei LNG etwa 12 kWh/kg und bei CNG etwa 14 kWh/kg) und damit auch die Kosten.

Wo machen sich die Zusatzkosten bemerkbar?

An der Tankstelle. Transport- und Logistikunternehmen müssen keine Emissionszertifikate erwerben oder handeln.

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Den Preis zahlen zunächst diejenigen, die Brennstoffe in den Verkehr bringen. Die Energielieferanten (oder „Inverkehrbringer“) werden den Aufschlag aber nicht selbst tragen können. Es ist zu erwarten, dass sie die Zusatzkosten an ihre Kunden weiterreichen.

Haben Speditionen einen offiziellen Nachweis über diese Zusatzkosten, der zum Beispiel bei Preisverhandlungen mit den Verladern hilft?

Ein offizieller Nachweis ist nicht vorgesehen. Das Umweltbundesamt (UBA) als verantwortliche Behörde, die auch die DEHSt beherbergt, sieht hier die Lieferanten gefordert. „Ob und wie diese Kosten durch die Lieferanten der Spedi­tionen ausgewiesen werden, obliegt der Ausgestaltung durch die Lieferanten“, erklärte das UBA gegenüber eurotransport.de.

Was passiert ab dem Jahr 2026, wenn es keinen starren CO2-Preis mehr gibt?

Ab dann werden die Emis­sionszertifikate versteigert. Für 2026 ist ein Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro vorgesehen, ein Jahr später soll sich der Preis frei am Markt bilden. Die Zerti­fikate werden nur digital gehandelt über eine Datenbank, das nationale Emissionshandelsregister. Das Prinzip hinter dem Handel nennt sich „Cap and Trade“. Die Politik begrenzt die CO2-Emissionen aller Handels­teilnehmer auf eine bestimmte Gesamtmenge – das Cap. „Ein klimapolitisch anspruchsvolles Cap sorgt dafür, dass das Recht, Treibhausgase zu emittieren, ein knappes Gut wird und sich durch Handel (Trade) am Markt ein Preis für die Zertifikate bildet“, erklärt die DEHSt.

Warum überhaupt der ganze Aufwand?

Der Aufwand soll dem Klima helfen. Eine Verteuerung fossiler Kraft- und Brennstoffe soll Verbraucher und Unternehmer zum Umstieg auf klimafreundliche Energien bewegen.

Das Gesetz

Rechtliche Grundlage für den CO2-Preis ist das Brennstoff-Emissions­handelsgesetz (BEHG), das am 20. Dezember vorigen Jahres in Kraft getreten ist und die CO2-Bepreisung von Emissionen in den Bereichen Wärme und Verkehr regelt. Den Weg dafür ge­ebnet hat die Bundesregierung mit ihrem Klimaschutzprogramm 2030, in dem ein CO2-Preis als zentrales Klima­schutzelement genannt wird. Industrie­unternehmen und Stromerzeuger müssen bereits für ihre CO2-Emissio­nen aufkommen, seit 2005 unterliegen sie dem Euro­päischen Emis­sionshandel.

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