Allgemeine Verkehrsüberwachung durch Video derzeit unzulässig.
Die Anwendung des von den Ordnungsbehörden in vielen Bundesländern genutzten Videoverkehrskontrollsystems Typ VKS ist nach Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. August 2009 unzulässig. Die Polizei hatte einen Fahrer im Januar 2006 auf der A 19 bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem System VKS gefilmt. Sie stelle eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 29 km/h fest und erließ einen Bußgeldbescheid. Die Behörde, wie auch die später damit befassten Gerichte, nämlich das Amtsgericht Güstrow und das Oberlandesgericht Rostock, ließen als Rechtsgrundlage einen "Erlass zur Überwachung des Sicherheitsabstandes nach § 4 StVO" des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern genügen. Bundesverfassungsgerichts:Geschwindigkeitskontrolle ist per Video rechtswidrig Der Betroffene legte gegen das letztinstanzliche Urteil Verfassungsbeschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hob nun tatsächlich dieses Urteil auf. In den Videoaufzeichnungen liege ein Eingriff in das sog. Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes nach Art. 3 Grundgesetz. Dieses kann zwar im überwiegenden Allgemeininteresse eingeschränkt werden. Eine solche Einschränkung bedarf dann aber einer gesetzlichen Grundlage, die dem Gebot der Klarheit entspricht und im Übrigen auch verhältnismäßig ist. Der als Grundlage herangezogene Erlass taugt hierfür schon deshalb nicht, da es sich um eine reine verwaltungsinterne Anweisung handelt. Das BVerfG hat, da es insoweit kein Fachgericht ist, das Verfahren an das AG Güstrow zurückverwiesen. Dieses muss jetzt über eine Verwertungsmöglichkeit der Aufnahmen entscheiden. Grundsätzlich gilt auch im Bußgeldverfahren, dass aus einem Verbot der Beweiserhebung auch ein solches der Verwertung dieser Beweise folgen kann. Hierzu müssen allerdings die jeweiligen Umstände des Einzelfalles ermittelt werden. Es erscheint sehr wahrscheinlich, dass die Fachgerichte hier einen Rechtsverstoß annehmen, der zu einem Verwertungsverbot führt.