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Blindenverbände setzen sich durch Geräusch-Pflicht für E-Fahrzeuge kommt

Ohr, Lkw, Elektro Foto: Fotolia/koya979, Fotolia/mickey hoo; Montage: Frank Haug

Ab Sommer 2020 müssen alle neuen Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Plug-in-Hybride mit einem sogenannten AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) ausgestattet sein.

Bereits ab dem 1. Juli 2019 müssen laut Spiegel Online neue Elektroautotypen in Europa über ein AVAS verfügen. Eine entsprechende EU-Verordnung, die einen akustischen Warnton bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h vorschreibt, wurde demnach schon 2014 beschlossen. Der Ton solle dem eines Verbrenner nachempfunden sein. Die Lautstärke betrage mindestens 56 Dezibel und maximal 75 Dezibel bei 20 km/h. Beim Beschleunigen solle der Ton von einer tiefen zu einer höheren Frequenz gehen. Rückfahrgeräusche seien verpflichtend, Standgeräusche optional.

Für die Einführung des AVAS setzten sich demnach vor allem die Blindenverbände weltweit ein: Die Weltblindenunion (WBU), die Europäische Blindenunion (EBU) sowie der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) plädieren seit Jahren dafür, da sich Blinde im Straßenverkehr oft an Motorengeräuschen orientieren. E-Fahrzeuge sind speziell bei niedriger Geschwindigkeit nicht zu hören – das kann nicht nur für Blinde gefährlich werden.

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