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Testfeld für autonomes Fahren Baden-Württemberg dreht Ehrenrunde

Foto: Daimler

Die Auswahl des Testfelds für autonomes Fahren geht in Baden-Württemberg in die zweite Runde. Das hat das Landesverkehrsministerium auf Nachfrage von Eurotransport.de bestätigt.

"Die Zuständigkeit für das Thema autonomes Fahren ist im Zuge der Reorganisation der Landesregierung nach der Landtagswahl 2016 vom Wirtschaftsministerium an das Verkehrsministerium übergegangen. Daher wird sich Minister Hermann einen eigenen Überblick über das Projekt ,Testfeld autonomes Fahren' verschaffen und alle drei Bewerber um das Testfeld empfangen", heißt es dazu aus dem baden-württembergischen Verkehrsministerium.  Verkehrsminister Winfried Hermann wiederum lässt sich nicht vorab in die Karten schauen: "Vor der Bekanntgabe des Zuschlags für das Testfeld treffen wir keine Aussagen zu den Bewerbern und deren Konzept."

Eigentlich stand in dem Rennen um das Testfeld autonomes Fahren bereits Karlsruhe als Sieger fest. Ulm und die Gemeinschaftsbewerbung von Stuttgart und Ludwigsburg hatten das Nachsehen – zumindest wenn es nach dem Willen der eingesetzten Fachjury gegangen wäre. Diese setzte sich aus vier Vertretern der Ministerien (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Ministerium für Verkehr und Staatsministerium) auf Abteilungsleiterebene zusammen.

Verkehrsminister Winfried Hermann trifft die finale Entscheidung

Diese Jury hatte einstimmig Karlsruhe für das Testfeld autonomes Fahren in Baden-Württemberg empfohlen. Ein nicht unumstrittenes Ergebnis. Ist der Leiter der Jury Günther Leßnerkraus aus dem Wirtschaftsministerium doch zugleich auch Vorsitzender des Kuratoriums  des Forschungszentrums Informatik am Karlsruher Institut für Technologie. Das wiederum ist die Institution, die die Karlsruher Bewerbung trägt.

Den Sieger wird das Verkehrsministerium – oder genauer gesagt Verkehrsminister Hermann – voraussichtlich bis Ende dieser Woche bekanntgeben. "Neben der Empfehlung der Fachjury sind die in der Bekanntmachung über die Förderung des Testfeldes genannten Kriterien, Grundlage für die Entscheidung", so das Ministerium.

Das Testfeld muss für künftige Mobilitätslösungen erweiterbar sein

Das Testfeld muss alle Ausprägungen an Streckentypen anbieten, also von der Autobahn über die Landstraße bis hin zum Stadtverkehr. Zudem muss das Testfeld eine Infrastruktur für die Kommunikation zwischen Fahrzeugen oder zwischen Fahrzeug und der Verkehrsinfrastruktur vorsehen (LTE/perspektivisch 5G). Darüber hinaus ist es von entscheidender Bedeutung, dass es auch um neue, heute noch unbekannte Mobilitätslösungen erweiterbar ist.

Baden-Württemberg steuert 2,5 Millionen Euro für den Aufbau des Testfeld bei

Die maximale Förderung vom Land zum Aufbau des Testfeldes beträgt 2,5 Millionen Euro. Weitere 2,1 Millionen. Euro stehen für Forschungsmaßnahmen auf dem Testfeld zur Verfügung. Der Betreiber des Testfeldes wiederum trägt die laufenden Kosten der späteren Nutzung, das heißt für den Betrieb, Wartungs- und Reparaturkosten oder gegebenenfalls auch den Rückbau.

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