Ohne Versicherung bei falschen Tempo-Angaben

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Nach einem Unfall sollten sich Fahrer davor hüten, eine falsche Angabe zur Geschwindigkeit zu machen. Sie verspielen damit den Anspruch auf sämtliche Leistungen ihrer Kaskoversicherung. Auf das entsprechende Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (AZ: 5 U 78/08) macht die Deutsche Anwaltshotline aufmerksam. Im vorliegenden Fall verlor ein Autofahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, überschlug sich und landete auf der gegenüberliegenden Seite der Fahrbahn an einem Baum. Später gab der Fahrer zu Protokoll, mit Tempo 70 unterwegs gewesen zu sein - die zulässige Höchstgeschwindigkeit am Unfallort. Die Versicherung weigerte sich die Reparaturkosten von rund 68.000 Euro zu bezahlen. Ein Gutachter hatte festgestellt, dass das Auto zum Unfallzeitpunkt mit mindestens 95 km/h bewegt wurde. Das Gericht ging davon aus, dass der Fahrer eine vorsätzlich falsche Tempoangabe machte, um zu verhindern, dass die Versicherung von einer grob fahrlässigen Herbeiführung des Unfalls durch überhöhte Geschwindigkeit ausging und die Reparatur bezahlt. Durch diese arglistige Täuschung hat der Fahrer jetzt jegliche Ansprüche verloren.

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