Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) hat sich gegen den EU-Vorschlag zur Änderung der EU-Verordnung über das digitale Kontrollgerät im Straßenverkehr ausgesprochen (Nr. 3821/85).
Die Vorschläge der Kommission verstoßen nach Auffassung des Verbands gegen das Datenschutzrecht, verletzen die Persönlichkeitsrechte der Bus- und Lkw-Fahrer und seien zudem ungeeignet, die Verkehrssicherheit zu verbessern und Manipulationen zu verhindern.
Besonders die angestrebte vollautomatische Standortbestimmung durch Anbindung an das Global Navigation Satellite Positioning System (GNSS) ermögliche lückenlose Bewegungsprofile der Fahrer. Inakzeptabel sei auch die beabsichtigte Fernabfrage von Lenk- und Ruhezeiten während der Fahrt. Damit ist nach Ansicht des GVN die Verhältnismäßigkeit der Mittel überschritten, da 80 Prozent der Kontrollen des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) beanstandungsfrei blieben und festgestellte Beanstandungen nur in einem geringen Umfang sicherheitsrelevant seien.