Fernpass-Fahrverbot wird neu geregelt

Lkw-Fahrer, die über die A 7 Richtung Österreich rollen, kennen ihn nur allzu gut: den Fernpass. ...

Das dortige Fahrverbot muss nun neu geregelt werden. Das hat der österreichische Verfassungsgerichtshof entschieden. Bisher waren laut Österreichischem Rundfunk (ORF) Firmen im Bereich der Fernpassstrecke vom Fahrverbot ausgenommen. Die Ausnahmen umfassten die Firmen in den österreichischen Bezirken Imst, Innsbruck-Stadt und Innsbruck-Land, Landeck und Reutte. Hinzu kamen diverse Orte in Bayern, im Allgäu, im Samnaun und im Vinschgau. Diese Ausnahmen diskriminieren nach Ansicht des höchsten Gerichts die anderen Fuhrunternehmen. Das Gericht differenziert jedoch: Dass Fahrten im Rahmen des Ziel- und Quellverkehrs zum Be- und Entladen vom Fahrverbot ausgenommen sind, ist für den Verfassungsgerichtshof gerechtfertigt. Unfair sei es jedoch, dass manche Firmen die Verbotsstrecke über den Fernpass auch für den Transitverkehr benutzen, während andere erhebliche Umwege fahren müssen. Das Land Tirol will nun das Fahrverbot bis zum Ende des Jahres neu regeln. Text: Georg Weinand

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