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Dieselfahrverbot in Stuttgart Kretschmann äußert sich zu Leipziger Urteil

Auf Autopilot Foto: Karl-Heinz Augustin

Laut Winfried Kretschmann (Grüne), Ministerpräsident von Baden-Württemberg, schafft das Urteil Rechtsklarheit. Gleichzeitig müsse die Verhältnismäßigkeit bei der Erteilung von Fahrverboten gewahrt werden.

Kretschmann will die vorhandenen Luftreinhaltepläne überarbeiten und plädiert gleichzeitig für bundesweite Regelungen. „Nur mit einer bundesweit einheitlichen Regelung ist eine vernünftige Umsetzung des Gerichturteils machbar“, ließ er im Rahmen seiner ersten Stellungnahme zum Leipziger Urteil verlauten. Der Bund stehe in der Verantwortung einen drohenden Kontroll- und Verwaltungsaufwand zu verhindern, der ohne bundesweite Regelungen eintreten würde.

Auch der Verkehrsminister von Baden-Württemberg, Winfried Hermann (Grüne), sieht das Leipziger Urteil als Startschuss für die Überarbeitung der bisherigen Luftreinhaltepläne. Er mahnt, wie auch Kretschmann, die Verhältnismäßigkeit bei Fahrverbotsentscheidungen an. Hermann betrachtet Verkehrsverbote lediglich als Teil einer umfassenden Strategie zur Luftreinhaltung. Zu dieser gehöre laut ihm neben der Förderung von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen und der Förderung des öffentlichen Verkehrs auch die Bereitschaft der Fahrzeughersteller ihre Dieselfahrzeuge nachzurüsten. 


Ferner warnen sowohl Kretschmann als auch Hermann vor einem „kommunalen Flickenteppich“, wenn die Bundesregierung nicht gewillt sein sollte einheitliche Maßnahmen einzuführen. Beide plädieren für die Einführung der blauen Plakette.

Die Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) bezieht sich bei ihren Forderungen nach Ausnahmeregelungen unter anderem auf die Bedürfnisse der Transport- und Logistikbranche: „Mein Haus wird sich auch im weiteren Verfahren dafür einsetzen, dass den berechtigten Belangen der Wirtschaft Rechnung getragen wird“, verkündete Hoffmeister-Kraut. Dabei geht sie konkret auf die Flottenerneuerungen einzelner Branchen ein. Im Hinblick auf die erforderlichen Laufzeiten dieser Wechsel begrüßt sie die Entscheidung des Leipziger Gerichts, dass sich ihrer Ansicht nach klar für eine phasenweise Einführung von Verkehrsverboten ausspricht.

Unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dürfen Kraftfahrzeuge im Lieferverkehr gemeinsam mit weiteren Ausnahmefahrzeugen bis zum 31. Dezember 2021 in Stuttgart weiterhin fahren. Die gesamte Liste der Ausnahmefahrzeuge kann der Website des Regierungspräsidiums (ab Seite 73) von Baden-Württemberg entnommen werden.

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