Und schon hat es geblitzt. Sollten das Ihnen passieren, dann können die Daten des digitalen Kontrollgerätes durchaus wichtig sein. Lassen Sie zeitnah die von Ihnen gefahrenen Geschwindigkeiten ausdrucken.
Achtung: Reichen Sie diese aber bitte nicht gleich bei der Behörde ein. Möglicherweise machen Sie die Behörde dann auf weitere Verstöße aufmerksam. Die Einreichung solcher Daten sollten nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Mehr Wissenswertes zum Thema Recht gibt auf der Internetseite www.autobahnkanzlei.de. Text: Peter Möller Datum: 19.12.2010