Mit #Fahrverbot hat Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) einen kurzfristigen Social Media-Trend geschaffen, Kritiker warfen ihm Untätigkeit und Erpressung vor. Aber immerhin: Nur wenige Tage später hat die Ampel das Klimaschutzgesetz beschlossen.
Sollte das neue Gesetz „nicht vor dem 15. Juli 2024 in Kraft treten“, würde aufgrund der alten Gesetzeslage ein Sofortprogramm drohen. Und das, so die Ankündigung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), könnte drastische Einschränkungen der individuellen Mobilität bedeuten – „flächendeckende und unbefristete Fahrverbote an Samstagen und Sonntagen“. Lieferketten könnten nachhaltig gestört werden, „da eine kurzfristige Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene unrealistisch sei“, hieß es in einem Schreiben an die Ampel-Fraktion. Dann aber die erlösende Nachricht: Die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Regierungsfraktionen hatten sich doch noch auf die Reform des Klimaschutzgesetzes und auf ein Solarpaket geeinigt.
Keine jährlichen Sektorziele mehr
„Durch die Abschaffung der jährlichen Sektorziele im Klimaschutzgesetz ist sichergestellt, dass es keine Fahrverbote geben wird“, hieß es nach der Ankündigung von Seiten Dr. Lukas Köhler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Fraktion FDP: „Ab sofort zählt nur noch, dass die Klimaziele insgesamt erreicht werden und nicht mehr, an welcher Stelle die Emissionen reduziert werden“. 2028 werde außerdem überprüft, ob auch die übrigen Regelungen im Klimaschutzgesetz abgeschafft werden können. „Da bis dahin der Emissionshandel das Erreichen der Klimaziele in ganz Europa sicherstellt, seien aus Sicht der FDP-Fraktion dann keinerlei nationale Vorschriften mehr notwendig.
Auch die Grünen haben mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes zumindest einen Teil ihrer Ziele erreicht: „Wir geben dem Klimaschutz in Deutschland ein starkes Update, das ihn fit macht für die nächsten 20 Jahre auf Deutschlands Weg zur Klimaneutralität“, so Julia Verlinden, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen. Das neue Klimaschutzgesetz binde die Bundesregierung erstmals, konkrete Klimaschutzmaßnahmen auch für die Zeit 2030 bis 2040 aufzustellen, erneuere die Verbindlichkeit jedes Sektors undwerde die CO2-Einsparung intelligenter messen. „Mit Blick auf das wesentlich strengere Klimaziel 2040 muss besonders im Bereich Verkehr mehr passieren“, bekräftigt die Grünen-Politikerin aber auch.
Laut Matthias Miersch, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, werden in das neue Gesetz auch die europäischen Regelungen integriert und damit mehr Verbindlichkeit hergestellt. „Selbstverständlich gelten die CO2-Minderungsziele des gültigen Gesetzes weiter. Durch die Novelle darf kein Gramm CO2 mehr ausgestoßen werden.“
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