Im Fokus der Schwerpunktkontrolle hätten Fahrer von Lkw und Kleintransportern gestanden, heißt es in einer Mitteilung des Zolls. Rund 13.000 von ihnen wurden überprüft, dabei waren 2.600 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Ferner sahen die Beamten in rund 1.900 Fällen auch Geschäftsunterlagen ein.
Zoll leitet 66 Ermittlungsverfahren ein
Das Ergebnis der Kontrollen zu Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung führte zu 66 Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. "Festgestellt wurden dabei hauptsächlich Verstöße gegen ausländerrechtliche Vorschriften sowie sozialversicherungsrechtliche Meldeschriften", heißt es. In mehr als 2.000 Fällen seien weitere Aufklärungen über die jeweiligen Sachverhalte erforderlich. "Neben Hinweisen auf Mindestlohn-Unterschreitungen betreffen diese auch sozialversicherungsrechtliche Meldeschriften, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und die illegale Ausländerbeschäftigung."
Der Zoll stellt klar, dass der Mindestlohn aktuell 8,84 Euro beträgt und dass er auch für ausländische Fahrer gilt, die von ihren Arbeitgebern im Ausland für grenzüberschreitende Fahrten nach Deutschland entsandt werden.