Die Sicherheit von Kraftfahrzeugen, deren Insassen sowie von Fußgängern und Radfahrern soll besser werden. Das ist zumindest das erklärte Ziel der EU-Kommission, die dafür eine Reihe neuer technischer Vorgaben für Kraftfahrzeuge ab 2024 vorgeschlagen hat.
So müssen beispielsweise Neufahrzeuge ab 2024 mit folgenden Assistenzsystemen ausgerüstet sein: Tempomat, Fahrer-Müdigkeitserkennung und Fahrer-Aufmerksamkeitsüberwachung, ein schnell blinkendes Notbremslicht, ein Hinderniserkennung beim Rückwärtsfahren sowie eine Steckvorrichtung zum Einbau einer „alkoholempfindlichen Wegfahrsperre“.
Hilfe bei der Notbremsung
Neue Pkw und Transporter benötigen zudem ab 2024 Notbrems- und Spurhalteassistenten und einen „erweiterten Kopfaufprall-Schutzbereich“. Für Lkw und Busse ist des Weiteren neben Abbiegeassistenten ab 2026 eine „verbesserte Direktsicht“ auf ungeschützte Verkehrsteilnehmer erforderlich. Hierzu soll die Typgenehmigung-Verordnung (EU) 2018/858, geändert werden. Außerdem sollen die Allgemeine-Fahrzeugsicherheit-Verordnung (EG) 661/2009, die Fußgänger-Schutz-Verordnung (EG) 78/2009 und die Wasserstoffsicherheit-Verordnung (EG) 79/2009, die derzeit spezielle technische Anforderungen an die Typgenehmigung unterschiedlicher Fahrzeugtypen regeln, aufgehoben werden.