Dobrindt stellt Bundesverkehrswegeplan vor: Bis 2030 gilt Vorrang für Aufbau West

Dobrindt stellt Bundesverkehrswegeplan vor
Bis 2030 gilt Vorrang für Aufbau West

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt will die Mobilität langfristig sichern. Dazu hat er den Bundesverkehrswegeplan 2030 vorgestellt.

Lkw und Pkw auf einer Autobahn
Foto: Alev Atas/ETM

Alexander Dobrindt (CSU) hat den Entwurf des mehrfach verschobenen Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP) vorgelegt. Er enthält rund 1.000 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 264,5 Milliarden Euro. Mit dieser – wie er sagt – klaren Finanzierungsperspektive könnten alle Projekte des vordringlichen Bedarfs bis 2030 umgesetzt werden, sagte Dobrindt in Berlin. 

Der Plan signalisiert nun auch offiziell einen neuen verkehrspolitischen Ansatz. Nicht, weil Dobrindts  Investitionshochlauf bisher kaum für möglich gehaltene Rekordsummen für Straßen, Schienen und Wasserwege ermöglicht, sondern weil die Prioritäten neu geregelt werden. Die Prinzipien "Erhalt vor Neubau" und die "Engpassbeseitigung in hoch belasteten Korridoren" stehen künftig eindeutig im Fokus. Fast 70 Prozent der Gesamtmittel fließen im Zeitraum von 2016 bis 2030 in den Erhalt der Infrastruktur. Im alten BVWP 2003 waren das lediglich 56 Prozent. 

Gestärkt werden sollen vor allem die Hauptachsen und Knoten und damit die Leistungsfähigkeit des Gesamtnetzes. So gehen 75 Prozent der Straßenbaumittel in großräumig bedeutsame Vorhaben und lediglich 25 Prozent in die regionale Erschließung. Beseitigt werden rund 1.700 Kilometer Engpässe auf Autobahnen und etwa 700 Kilometer Schienenengpässe. Bedacht  werden dabei besonders die westdeutschen Flächenländer Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen.

Neue Dringlichkeitseinstufung

Für die einzelnen Projekte wurde eine neue Dringlichkeitseinstufung geschaffen. Dabei werden zunächst die Aus- und Neubauvorhaben in "Laufende beziehungsweise fest disponierte Projekte" und in "Neue Vorhaben" aufgeteilt. Alle laufenden und fest disponierten Vorhaben werden so schnell wie möglich fertig gestellt; 25,2 Milliarden Euro stehen dafür zur Verfügung. Die neuen Vorhaben wurden in die Dringlichkeitsstufen "Vordringlicher Bedarf" (VB), "Vordringlicher Bedarf Engpassbeseitigung" (VBE), "Weiterer Bedarf"(WB) sowie "Weiterer Bedarf mit Planungsrecht" (WB) eingeteilt. Dem BVWP zufolge sollen die Vorhaben des VB und des VBE bis 2030 umgesetzt beziehungsweise begonnen werden. Erst danach haben die Maßnahmen des Weiteren Bedarfs eine Realisierungschance.

Nicht zu den Bundesverkehrswegen zählen die See-, Binnen- und Flughäfen sowie die Güterverkehrszentren. Planung, Bau und Unterhaltung dieser Anlagen erfolgt  durch Länder, Kommunen oder private Betreiber. Der Bund ist aber zuständig für die Anbindung dieser  Anlagen an das Netz der Bundesverkehrswege.

Vom Gesamtvolumen des BVWP in Höhe von 264,5 Milliarden Euro decken 226,7 Milliarden Euro den Substanzerhalt, die Aus- und Neubauprojekte des VB mit VBE sowie die "sonstigen Investitionen", zum Beispiel für Lärmsanierung, Parkflächen oder Betriebsgebäude, ab. 37,8 Milliarden Euro sind als sogenannte Schleppe zur Abfinanzierung solcher  Vorhaben vorgesehen, die erst in einer späten Phase des BVWP-Geltungszeitraums begonnen und nach 2030 zu Ende finanziert werden.

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