Um zu vermeiden, dass sanierungsbedürftige Brücken gänzlich für den Verkehr gesperrt werden müssen, gelten bisweilen lediglich Fahrverbote für Lkw. "Diese Verbote werden jedoch oft durch Lkw-Fahrer missachtet. Oftmals verstoßen die Lkw-Fahrer sogar vorsätzlich gegen solche Durchfahrtverbote", heißt es dazu seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Aus diesem Grund führt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt einen neuen Tatbestand ein: Wer eine solche Brückensperrung missachten, dem droht eine Geldbuße von 700 Euro. Darüber hinaus muss er für drei Monaten den Führerschein abgeben.
Vorsatz ist klar erkennbar
Der Vorsatz-Tatbestand greift laut BMVI, wenn die zuständige Straßenverkehrsbehörde ein Durchfahrtsverbot entsprechend ausgeschildert hat und zusätzlich durch verkehrstechnische Einrichtungen (etwa rot-weiße Leitborde, -schwellen, -baken oder Höhenkontrollbrücken) den Verkehrsraum derart eingeengt hat, dass die Fahrspur nur noch für den zugelassenen Pkw- Verkehr verkehrssicher befahrbar ist.