Nachhaltigkeit dokumentieren

Berichtsmöglichkeit für KMU
Nachhaltigkeit dokumentieren

Mit dem neuen freiwilligen VSME-Standard zieht die EU Grenzen für Datenabfragen großer Konzerne an KMU. Der reduzierte ESRS-Standard soll zudem die ESG-Berichterstattung schlanker machen.

Aufkleber zur KsNI-Förderung KsNI der bundeseigen NOW GmbH.
Foto: Ilona Jüngst

Kleinere Unternehmen sind mittlerweile von der Pflicht zur Nachhaltigkeits-Berichterstattung, allgemein als CSRD bekannt, ausgenommen (siehe Kasten). Wer von seinem Großkunden aber dennoch nach Information zum Thema Emissionen, Governance und Soziales gefragt wird, kann sich auf einen freiwilligen Meldestandard stützen, den die EU-Kommission forciert. Der Standard für die freiwillige Berichterstattung (Voluntary SME-Standard, VSME) soll einen einheitlichen, verhältnismäßigen Referenzrahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung speziell kleinerer Unternehmen anbieten, die nicht in den Anwendungsbereich der CSRD fallen.

Freiwillige Standards sollen Unternehmen entlasten

Das Ziel: Diese Unternehmen können mit den Standards leichter auf spezifische Anfragen großer Banken, Kunden und anderer Unternehmen nach Nachhaltigkeitsinformationen reagieren. Eine Obergrenze für die Wertschöpfungskette bedeutet zudem, dass Unternehmen, die der CSRD unterliegen, von kleinen Unternehmen innerhalb ihrer Wertschöpfungskette nicht mehr ESG-Informationen verlangen können, als von der freiwilligen Norm abgedeckt werden. Außerdem hat die Europäische Kommission die überarbeiteten Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) angenommen. Sie beinhalten die Informationen zu den Nachhaltigkeitsrisiken, die Teil der CSRD sind. Dazu gehören etwa Angaben zu Governance und Unternehmensstrategie sowie zu den Themen Energie, Kreislaufwirtschaft, Beschäftigte und Lieferkette (siehe Kasten).

Überarbeitete ESRS reduzieren den Berichtsumfang deutlich

Auch die ESRS wurden – ebenso wie die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) – durch das Omnibus-I-Paket der EU deutlich gestrafft. So wurde die Anzahl der obligatorischen Datenpunkte um mehr als 60 Prozent und die Gesamtzahl der Datenpunkte um über 70 Prozent reduziert. Dies entspricht dem Ziel der Kommission, die mit den Berichtspflichten verbundenen Belastungen für Unternehmen um rund ein Viertel zu verringern. Beide Rechtsakte werden demnächst dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union zur Kontrolle übermittelt.

Noerpel begrüßt mehr Vorbereitungszeit – kritisiert aber lange Unsicherheit

Wie macht sich der Bürokratieabbau bei den Praktikern bemerkbar? „Für uns hat sich die Berichterstattungspflicht um zwei Jahre nach hinten verschoben. Wir müssen erst 2028 für das Geschäftsjahr 2027 berichten“, sagt Viktoria Wessel, Bereichsleiterin Nachhaltigkeit, Arbeitssicherheit & Qualitätsmanagement bei der Noerpel-Gruppe, auf Anfrage von trans aktuell. „Das gibt uns mehr Zeit für die Vorbereitung.“ Noerpel muss aufgrund seiner Unternehmensgröße weiterhin der Berichtspflicht nachkommen, die künftig für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten gilt. Nach Angaben von Wessel hat sich das Unternehmen bereits bislang am jeweils aktuellen Stand der ESRS orientiert und seine Nachhaltigkeitsberichterstattung kontinuierlich weiterentwickelt. Kritisch sieht sie jedoch den langen Zeitraum bis zur Vorlage der endgültigen Regelungen. „Mehr als ein Jahr ist vergangen, bis die finalen Regelungen und die überarbeiteten ESRS-Standards vorlagen. Erst jetzt ist es verlässlich möglich, sich konkret vorzubereiten“, so die Nachhaltigkeitsexpertin.

In Kürze: die Key Facts

  • Thema: Überarbeitete EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS)
  • Rechtsgrundlage: Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
  • EU-Maßnahme: Omnibus-I-Paket zur Vereinfachung der Berichtspflichten
  • Reduzierung der Pflichtdaten: mehr als 60 Prozent
  • Reduzierung aller Datenpunkte: über 70 Prozent
  • Ziel der EU: Bürokratieabbau und Verringerung der Berichtslasten um rund 25 Prozent
  • Wertschöpfungskette: Große Unternehmen dürfen von kleinen Zulieferern nur noch die ESG-Daten verlangen, die von den freiwilligen Standards abgedeckt sind.
  • Praxisbeispiel: Noerpel muss aufgrund seiner Unternehmensgröße weiterhin nach CSRD berichten.
  • Neuer Zeitplan: Berichtspflicht für Noerpel erst 2028 über das Geschäftsjahr 2027.
  • Kritik aus der Praxis: Endgültige ESRS-Regeln lagen erst nach mehr als einem Jahr vor, was die konkrete Vorbereitung verzögerte.