Seit dem 1. Juli 2026 gilt die Tachographenpflicht auch für viele Transporter zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Güterverkehr. Doch trotz abgelaufener Frist hat ein erheblicher Teil der betroffenen Betriebe die Nachrüstung noch nicht abgeschlossen. Damit werden aus organisatorischen Defiziten nun konkrete Bußgeldrisiken. Ein Teil der Betriebe befindet sich demnach noch in der Umsetzung oder hat lediglich einen Werkstatttermin vereinbart. Andere haben bislang überhaupt nicht begonnen. Für international eingesetzte Transporter kann das seit dem 1. Juli unmittelbar teuer werden. Bereits im Frühjahr hatte eurotransport.de darüber berichtet, dass zahlreiche Fuhrparks bei der Umstellung erheblichen Nachholbedarf hatten. Damals hatten 33,6 Prozent der befragten Betriebe noch keine Maßnahmen eingeleitet.
Tachographenpflicht gilt seit dem 1. Juli
Betroffen sind leichte Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 bis einschließlich 3,5 Tonnen, wenn sie im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder bei Kabotagefahrten eingesetzt werden. Seit dem 1. Juli 2026 müssen diese Fahrzeuge grundsätzlich mit einem intelligenten Fahrtenschreiber ausgerüstet sein. Die Regelung ist Teil des EU-Mobilitätspakets 1. Sie bringt für die betroffenen Betriebe nicht nur den Einbau eines intelligenten Tachographen mit sich. Unternehmen müssen außerdem unter anderem die Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten ihrer Fahrer erfassen, Fahrerkarten verwalten, Daten auslesen und archivieren sowie das Personal im Umgang mit den Geräten schulen. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) weist allerdings darauf hin, dass je nach Einsatzart Ausnahmen gelten können. Dazu zählen beispielsweise bestimmte Werkverkehrskonstellationen, sofern sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und das Fahren nicht die Haupttätigkeit der betreffenden Person darstellt.
Vorbereitung verbessert – Umsetzung hinkt hinterher
Auf den ersten Blick hat sich der Vorbereitungsstand seit der ersten Kienzle-Umfrage deutlich verbessert. Im März bewerteten lediglich knapp 39 Prozent der Befragten ihre Vorbereitung als gut oder sehr gut. In der jüngsten Erhebung sind es nun 78 Prozent. Allerdings fällt nur jeder achte Betrieb in die Kategorie „sehr gut vorbereitet“. Vor allem zeigt sich eine erhebliche Differenz zwischen der subjektiven Einschätzung und dem tatsächlichen Stand der Nachrüstung. Von den Unternehmen mit betroffenen Fahrzeugen hat nach Angaben von Kienzle gut ein Drittel den Einbau des intelligenten Tachographen DTCO 4.1 noch nicht abgeschlossen. Dazu zählen Betriebe, die sich noch in der Umsetzung befinden, erst einen Termin vereinbart haben oder bislang gar nicht tätig geworden sind. „Ein Vorbereitungsgefühl ersetzt keine abgeschlossene Nachrüstung“, warnt Jan Kaumanns, CEO und Gesellschafter von Kienzle Automotive. Wer nach Ablauf der Frist noch mitten in der Umsetzung stecke, fahre mit einem erheblichen rechtlichen Risiko.
Mehr als jeder Siebte hat noch nichts unternommen
Besonders problematisch ist der Anteil jener Unternehmen, die auch nach dem Stichtag noch keine konkreten Schritte eingeleitet haben. Laut Umfrage sind 15,6 Prozent hinsichtlich der Umrüstung bislang überhaupt nicht aktiv geworden. Weitere 9,4 Prozent fühlen sich nach eigenen Angaben kaum oder gar nicht vorbereitet. Damit bleibt ein harter Kern von Nachzüglern, obwohl die Unternehmen mehrere Jahre Zeit hatten, sich auf die neue Vorschrift einzustellen. Die Befragung zeigt zugleich, dass ein Teil der Betriebe die Bedeutung des Stichtags offenbar unterschätzt hat. Ein vereinbarter Einbautermin schützt bei einer Kontrolle nicht davor, dass ein noch nicht vorschriftsmäßig ausgerüstetes Fahrzeug beanstandet wird.
Schulungen bleiben eine Schwachstelle
Auch bei der Qualifizierung der Beschäftigten besteht weiterhin Nachholbedarf. Zwar sank der Anteil der Unternehmen ohne Schulungsplanung von 33,6 Prozent im Frühjahr auf nun 18,8 Prozent. Als „sehr gut geschult“ schätzen sich jedoch lediglich 9,4 Prozent ein. Die Mehrheit der Befragten (59,4 Prozent) sieht den eigenen Schulungsstand nur als teilweise ausreichend an. Fast jeder fünfte Betrieb plant weiterhin überhaupt keine Schulung. Dabei endet die Umstellung nicht mit dem Einbau des Geräts. Fahrer müssen beispielsweise wissen, wie sie Fahrer- und Unternehmenskarten korrekt verwenden, Nachträge vornehmen, Länderkennzeichen eingeben und bei Fehlfunktionen reagieren. Auch Disposition und Fuhrparkmanagement müssen ihre Abläufe anpassen. Fehler bei der Bedienung, beim Datenmanagement oder bei der Dokumentation können unabhängig von der technischen Nachrüstung weitere Sanktionen nach sich ziehen.
Bis zu 4.500 Euro Bußgeld und Stilllegungen möglich
Für Unternehmen ohne vorschriftsmäßigen Fahrtenschreiber ist die Lage seit dem 1. Juli akut. Die EU gibt keinen einheitlichen Bußgeldbetrag vor. Verstöße werden nach dem nationalen Recht des jeweiligen Mitgliedstaats geahndet. Kienzle nennt je nach Land Bußgelder zwischen 1.500 und 4.500 Euro. Zusätzlich können Behörden Fahrzeuge bis zur Behebung des Mangels stilllegen. Das BALM überwacht in Deutschland die Einhaltung des Fahrpersonalrechts und führt auch Bußgeldverfahren gegen ausländische Betroffene. Die veröffentlichten Bußgeldkataloge enthalten Regelsätze, von denen Behörden abhängig von den Umständen des Einzelfalls abweichen können. Eine allgemeine Übergangsfrist nach dem 1. Juli ist in den offiziellen EU-Vorgaben nicht vorgesehen. Betroffene Unternehmen sollten deshalb nicht darauf vertrauen, dass Behörden bei Kontrollen zunächst nur Verwarnungen aussprechen.
Umrüstungskosten belasten kleinere Fuhrparks
Als größte Herausforderung nennen 62,5 Prozent der von Kienzle befragten Unternehmen die Kosten der Umrüstung. Im Frühjahr lag dieser Wert noch bei 57,8 Prozent. Jeweils 40,6 Prozent sehen unklare oder sich ändernde Vorschriften sowie die technische Nachrüstung der Fahrzeuge als zentrale Hürden. Gerade für kleinere Betriebe summieren sich Einbau, Werkstattaufenthalt, Fahrerkarten, Schulungen und neue Verwaltungsprozesse schnell zu einer erheblichen Belastung. Der Kostendruck erklärt jedoch nicht, weshalb einzelne Unternehmen nach Ablauf der Frist noch überhaupt nicht aktiv geworden sind. Für diese Betriebe können die Folgekosten einer Kontrolle letztlich deutlich höher ausfallen als die Investition in die vorgeschriebene Technik.
Fuhrparks müssen jetzt den tatsächlichen Status prüfen
Für betroffene Unternehmen reicht es nicht mehr aus, die Umrüstung lediglich geplant zu haben. Entscheidend ist, ob jedes im internationalen Verkehr eingesetzte Fahrzeug bereits regelkonform ausgerüstet ist und ob Fahrer sowie Disposition mit den neuen Pflichten umgehen können.
Fuhrparkverantwortliche sollten deshalb kurzfristig prüfen:
- Welche Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen grenzüberschreitend eingesetzt werden.
- Ob für einzelne Einsätze tatsächlich eine gesetzliche Ausnahme greift.
- Ob der intelligente Tachograph vollständig eingebaut, aktiviert und kalibriert wurde.
- Ob Fahrer- und Unternehmenskarten vorhanden sind.
- Ob Daten regelmäßig ausgelesen und rechtssicher archiviert werden.
- Ob Fahrer, Disponenten und Fuhrparkmitarbeiter ausreichend geschult sind.
Einordnung für Transport- und Logistikunternehmen
Die neue Tachographenpflicht verändert vor allem den internationalen Transport mit leichten Nutzfahrzeugen. Unternehmen, die bislang flexibel mit Transportern grenzüberschreitend unterwegs waren, müssen nun ähnliche Kontroll- und Dokumentationsprozesse einführen wie klassische Lkw-Fuhrparks. Die Kienzle-Befragung ist mit einer begrenzten Teilnehmerzahl nicht repräsentativ. Sie zeigt jedoch ein klares Stimmungsbild: Viele Betriebe haben ihre Vorbereitung verbessert, doch bei der konkreten Umsetzung und bei den Schulungen bestehen weiterhin erhebliche Lücken. Nach Ablauf der Frist ist das kein abstraktes Zukunftsproblem mehr. Jeder nicht umgerüstete Transporter kann bei einer Kontrolle den laufenden Auftrag gefährden, zusätzliche Kosten verursachen und im ungünstigsten Fall vorübergehend aus dem Verkehr gezogen werden.
In Kürze: die Key Facts
- Thema: Tachographenpflicht für leichte Nutzfahrzeuge
- Rechtsgrundlage: EU-Mobilitätspaket 1
- Stichtag: 1. Juli 2026
- Betroffene Fahrzeuge: mehr als 2,5 bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse
- Betroffene Einsätze: grenzüberschreitender Güterverkehr und Kabotage
- Vorgeschriebene Technik: intelligenter Tachograph der zweiten Generation
- Umsetzungsstand laut Kienzle: Rund ein Drittel der betroffenen Betriebe hat die Nachrüstung noch nicht abgeschlossen
- Noch völlig inaktiv: 15,6 Prozent
- Ohne Schulungsplanung: 18,8 Prozent
- Größte Hürde: Umrüstungskosten, genannt von 62,5 Prozent
- Mögliche Folgen: Bußgelder, Beanstandungen und Fahrzeugstilllegungen
- Übergangsfrist: keine allgemeine Übergangsfrist nach dem 1. Juli 2026
- Methodik: Folgebefragung unter Kienzle-Kunden; nicht repräsentativ







