Hersteller beim Übergang zu sauberer Mobilität unterstützen
Die CO2-Flottenziele bleiben für schwere Nutzfahrzeuge – aber die Hersteller bekommen gewisse Flexibilitätsmechanismen an die Hand. Diese Änderung einer Verordnung durch den EU-Rat soll die Hersteller beim Übergang zu sauberer Mobilität unterstützen. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) fordert mehr.
Es ist Bewegung bei den CO2-Flottenziele für schwere Nutzfahrzeuge, die von der EU 2024 festgelegt wurden. Diese sehen vor, dass – basierend auf den Werten einer Vergleichsflotte 2019/20 – die durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen ab um 45 Prozent gesenkt werden (2030), um 65 Prozent (2035) und um 90 Prozent (2040). Seit 2025 müssen die Hersteller über die Einhaltung der ihnen auferlegter Flottenzielwerte berichten. Werden die Zielgrenzwerte nicht erreicht drohen Strafzahlungen.
Änderung der Verordnung über CO2-Emissionsnormen
Die Änderung der Verordnung über CO2-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge soll den Herstellern vorübergehend mehr Flexibilität geben, damit sie ihre CO2-Emissionsreduktionsziele für 2030 erreichen können. Das hatte die EU-Kommission im Rahmen ihres Automobilpakets im Dezember vorgeschlagen. Die langfristigen Reduktionsziele werden durch die Änderung aber nicht abgewandelt. "Mit dieser Änderung werden die strukturellen Herausforderungen anerkannt, mit denen der Sektor derzeit konfrontiert ist", so schreibt der Rat – und benennt den langsamen Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur entlang der Autobahnen als Hemmschuh für den Hochlauf der emissionsfreien Lkw. Dafür wurde nun die Berechnung der Emissionsgutschriften geändert, die die Hersteller schwerer Nutzfahrzeuge als Nachweis für die Einhaltung der Flottengrenzwerte erhalten.
Hersteller können bereits Emissionsgutschriften sammeln
Basis dafür ist im Rahmen der Ziele eine vordefinierte "Emissionsreduktionskurve". Diese Kurve hat einen linearen Verlauf und verbindet Ziele zwischen Fünfjahreszeiträumen. Wenn die Leistung ihrer Flotte besser ist als die Kurve, erhalten die Hersteller die Emissionsgutschriften. Zwischen 2025 und 2029 können die Hersteller nun Gutschriften ansammeln, wenn ihre Emissionen unter ihren eigenen spezifischen jährlichen CO2-Emissionszielen und nicht unter der strengeren linearen Reduktionskurve liegen. Das gesetzliche Ziel für den Zeitraum 2025 bis 2029 liegt bei -15 Prozent.
Diese befristete Flexibilität kann es ihnen nach den EU-Plänen ermöglichen, in den Jahren vor 2030 mehr Emissionsgutschriften zu erhalten und somit ihre Einhaltung ab 2030 zu erleichtern. Mit der Flexibilität sollen Anreize dafür geschaffen werden, dass emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge früher eingeführt werden. Die aktualisierte Berechnungsmethode für die Gutschriften gilt speziell für schwere Lastkraftwagen (über 16 Tonnen) und bestimmte Buskategorien. Die wesentlichen Vorschriften über CO2-Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge sollen aber weiterhin erst 2027 überprüft werden.
VDA verlangt Anpassung an die veränderte Lage
Dies kritisiert der Verband der Automobilindustrie (VDA). Er fordert, dass Brüssel auf die veränderte Lage – erhebliche geopolitische Veränderungen, ein reformbedürftiger Standort und ein maximal herausforderndes wettbewerbliches Umfeld – reagieren müsse. "Die Erreichung der ambitionierten Klimaziele ist strategisch an den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit zu koppeln", so eine Sprecherin auf Anfrage von trans aktuell. Die Politik in Europa habe bei der CO2-Flottenregulierung für schwere Nutzfahrzeuge ihre Aufgabe sträflich vernachlässigt – nämlich die Rahmenbedingungen. "Es fehlt insbesondere eine leistungsfähige Lade- und H2-Tankinfrastruktur, und der entsprechende Netzausbau, damit die ambitionierten Ziele auch tatsächlich erreichbar sind. Jetzt ist der Nachbesserungs- und Anpassungsbedarf umso dringlicher", sagt die Sprecherin.
Fehlende Ladeinfrastruktur hemmt Hochlauf
Denn die Elektrifizierung von Nutzfahrzeugflotten gelinge nur mit leistungsfähiger Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum sowie an den Standorten der Flottenbetreiber. Vorrang müssen dabei Netzanschlüsse, Baukostenzuschüsse und die Förderung von Ladepunkten und der H2-Tankinfrastruktur haben. "Zudem sprechen wir uns dafür aus, dass Netzbetreiber und Kommunen verpflichtet werden, die notwendigen Anschlussleistungen zeitnah bereitzustellen", heißt es weiter.Die Industrie begrüße daher zwar die Überarbeitung der Emissionsgutschriften, das sogenannte Targeted Amendment ,als einen ersten Schritt, der aber allein nicht ausreiche. "Das Review der Flottenregulierung für schwere Nutzfahrzeuge muss vorgezogen werden und der Fortschritt regelmäßig überprüft werden".
Anpassung der geplanten Strafzahlungen
Und auch eine Anpassung möglicher Strafzahlungen müsse erfolgen, denn die momentanen Strafandrohungen gefährden dnach Ansicht des VDA die Transformation zur klimaneutralen Mobilität, den europäischen Industriestandort und viele, vor allem mittelständische, Unternehmen.





