Bereits für 2009 bewilligte Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms "Aus- und Weiterbildung" können bis Ende März 2010 durchgeführt werden. Dies teilt das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) mit. Der Grund dafür ist laut BAG, dass nicht alle förderfähigen und bewilligten Maßnahmen noch in diesem Jahr durchgeführt werden können. Allerdings müsse die konkrete Fördermaßnahme noch im Jahr 2009 starten. Entscheidend sei dabei der Termin des Vertragsabschlusses mit einem Weiterbildungsträger. Eine gesonderte Antragstellung beim BAG ist nicht erforderlich. Diese Regelung gilt laut BAG ausdrücklich nicht für Zuwendungsbescheide im Bereich des Förderprogramms "De-minimis". Hier könne aber im Einzelfall der festgelegte Bewilligungszeitraum auf Antrag verlängert werden.