Bis zum 31. August dürfen Lkw über 7,5 Tonnen und Lkw mit Anhängern an Samstagen zwischen 7 bis 20 Uhr die Hauptreisestrecken in Deutschland nicht befahren. Ausnahmen gibt es für Transporte im Kombinierten Verkehr und zur Beförderung von frischen Lebensmitteln. Zudem gilt das Fahrverbot unverändert an Sonn- und Feiertagen zwischen 0 - 22 Uhr für das gesamte Straßennetz. Eine detaillierte Liste der Autobahnstrecken, auf denen das Verbot gilt, gibt es auf der Internetseite des Verkehrsministeriums unter www.bmvbs.de/Verkehr-,1405.2221/Lkw-Fahrverbot-in-der-Ferienre.htm Text: Stefan Cerchez Datum: 02.07.2010
Samstagsfahrverbot für Lkw
Pünktlich zur Hauptreisezeit in Deutschland ist am 1. Juli die Ferienreiseverordnung des Bundesverkehrsministeriums in Kraft getreten.





