Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) begrüßt nach eigenen Angaben grundsätzlich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der, mit einer Ausnahme, alle Klagen von sieben Mitgliedsstaaten gegen das EU-Mobilitätspaket abgewiesen hat.
Der BGL hebt hervor, dass damit klargestellt wurde, dass die EU-Dienstleistungsfreiheit nicht unbeschränkt gelte und Transportdienstleistern für das dauerhafte Erbringen von Leistungen in anderen EU-Mitgliedstaaten die Freiheit zur Niederlassung über Tochtergesellschaften offenstehe. Der Verband sieht darin nach eigenen Angaben die Bestätigung seines langjährigen Einsatzes für mehr Wettbewerbsgleichheit und für den Kampf gegen Sozialdumping im europäischen Straßengüterverkehr.
"Bedauerlicherweise hat das Gericht jedoch die Verpflichtung aufgehoben, dass Fahrzeuge spätestens alle acht Wochen in den Niederlassungsstaat zurückkehren müssen", schreibt der BGL und fordert deswegen die Europäische Kommission auf, nach einem „Impact Assessment“ (Studie über die Auswirkungen) so schnell wie möglich einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, damit die EU-Gesetzgeber (Rat und Europäisches Parlament) die Rückkehrpflicht wieder zu einem Bestandteil des Mobilitätspakets machen können.
"Jetzt muss der Unionsgesetzgeber rasch nachjustieren und besser begründen, weshalb dieser Punkt für die Wirksamkeit des Gesamtpaketes unerlässlich ist", sagt BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt. "Denn angesichts der zahlreichen dauerhaft im EU-Ausland stationierten Lkw-Flotten bleibt hier ein Einfallstor für Missbrauch und unfaire Wettbewerbspraktiken offen. Diese Flanke muss durch die Politik zügig geschlossen und die Verhältnismäßigkeit der Rückkehrpflicht klar begründet werden".
Im Übrigen werde es für alle Mitgliedstaaten jetzt darauf ankommen, das Mobilitätspaket durch effektive Kontrollen in die Praxis umzusetzen, so Engelhardt.